"Jeder
schriftliche Bericht muss (…) der Fragestellung, dem Untersuchungsverlauf, den
Ergebnissen und dem Verfasser bzw. der Verfasserin angemessen sein. Er muss
aber gleichzeitig dem angestrebten Zielpublikum, d.h. dem Leser oder der
Leserin angepasst sein. Und dazu gehört in jedem Fall der Betreuer der Arbeit.
Im Weiteren aber auch, je nach Thema und Fragestellung, ein eher
wissenschaftliches oder ein eher praxisorientiertes Publikum. All diese Anforderungen
zu erfüllen ist in jedem Fall schwierig, ist aber auch eine wichtige Zielsetzung
für jede schriftliche Arbeit." (Hans-Rudolf Egli)
Die folgenden Hinweise
sollen als Orientierung hinsichtlich
der formalen und inhaltlichen Ansprüche dienen, die an eine wissenschaftliche
Arbeit gestellt werden. Es handelt sich allerdings nicht um einen vollständigen
oder abschließenden Kriterienkatalog.
Zu den Aufbauelementen einer wissenschaftlichen Arbeit
zählen:
·
Titelblatt
·
ggf. Vorwort (nur bei
größeren Arbeiten)
·
Inhaltsverzeichnis
(Gliederung)
·
ggf. Zusammenfassung
·
Einleitung
("Problemstellung und Zielsetzung")
·
Hauptteil; in einzelne
Kapitel gegliedert, z.B.:
1. Einleitung
2. Theoretische Grundlagen
3. Methoden, Quellen
4. Empirische Untersuchung, Ergebnisse
mit den Schlussfolgerungen
jeweils mit Unterkapiteln
·
eigenständiger Schluß
("Diskussion der Ergebnisse")
·
Literaturverzeichnis
·
ggf. Anhang
1.
Titelblatt
Das Titelblatt soll enthalten:
·
Titel der Arbeit
·
Vor- und Zunamen der
Verfasserin/des Verfassers,
·
Anschrift, Tel.,
E-mail-Adresse der Verfasserin/des Verfassers,
·
‚Entstehungszusammenhang’
(Seminar "xy" im Semester "pq"; Diplomarbeit im Fach
"z" o.ä.)
·
Uni, Fachbereich /
Institut
·
Name der/s Dozentin/en,
Betreuer/in/s
·
Datum (der
Fertigstellung der Arbeit)
2. Zusammenfassung
Die
Zusammenfassung muss den Aufbau der Arbeit wiedergeben und die wichtigsten
Aussagen und Ergebnisse enthalten. Es soll sich nicht um ein kommentiertes
Inhaltsverzeichnis handeln. Die Zusammenfassung kann auch ganz am Ende stehen.
3.
Inhaltsverzeichnis/Gliederung
Das Inhaltsverzeichnis gibt die inhaltliche Gliederung
der Arbeit wieder. Es soll übersichtlich sein und eine Orientierung über den
logischen und argumentativen Aufbau der Arbeit ermöglichen. Die
Kapitelüberschriften müssen mit denen im Text übereinstimmen und mit
Seitenangaben versehen sein! Sie sollten jeweils den Kerngedanken eines Kapitels
wiedergeben und aus stilistischen Gründen möglichst in einheitlichem Duktus
formuliert sein (z.B. durchgängig mit Schlagworten, durchgängig als Frage
usw.).
Die Gliederung kann z.B. im Dezimalklassifikationsschema
erfolgen (in Klammern:
Beispiele für mögliche
Kapitelüberschriften)
1. Einführung (z.B. "Einführung")
1.1 Problemstellung und Erkenntnisinteresse (z.B." Die zentralörtliche
Gliederung in schrumpfenden Regionen als
Praxisproblem der
Raumordnungsplanung)
1.2 Abgrenzung und Begründung der Fragestellung (z.B. Herausforderungen und
Chancen für die zentralörtlichen Gliederung
durch Gemeindezusammenlegungen)
1.3 Wege der Bearbeitung und Darstellung der Fragestellung
(z.B. "Zum Vorgehen")
2. Entfaltung der Themenstellung (z.B. Regionale Schrumpfungsdynamiken in
Deutschland)
3. Entfaltung der Themenstellung (z.B. "Anspruch und Wirklichkeit
zentralörtlicher
Systeme")
usw.
Übrigens:
Ein einziges Unterkapitel zu deklarieren (wenn also bspw. auf 2.1.1. sofort
2.2. folgen würde) ist sachlich nicht zu rechtfertigen. Auf jeder
Gliederungsebene muss es mindestens zwei Teil- (bzw. Unter-) Kapitel geben.
4.
Einleitung
Zur Einleitung gehören in der Regel:
·
eine thematische
Hinführung, aus der die Relevanz des Themas ersichtlich wird
(‚Erkenntnisinteresse’ bzw. Begründung der Themenwahl)
·
die Formulierung einer
Fragestellung bzw. eines Ziels der Arbeit
·
eine Erläuterung des
zugrunde liegenden Verständnisses bzw. der Eingrenzung des Themas
·
ein Hinweis auf das
methodische Vorgehen (Näheres erforderlichenfalls in einem eigenen
Methodenkapitel)
·
ein kurzer Überblick
über den Aufbau der Arbeit.
Im Einzelnen richtet sich der Aufbau der Einleitung
nach Charakter und Inhalt der gesamten Arbeit. Dabei können – und müssen – die
genannten Aspekte nicht in jedem Fall separat abgehandelt werden; sie sollen in
der Einleitung jedoch klar erkennbar behandelt werden.
5. Hauptteil
Die Hauptkapitel fangen zweckmässigerweise mit einer
Einordnung des Kapitels (Zielsetzung und Begründung) in die Gesamtarbeit an.
(Dieser Einleitungsabschnitt hilft, den alles entscheidenden roten Faden nicht
zu verlieren, Wichtiges von Unwichtigem zu trennen und so zu entscheiden, was
gesagt werden muss und was gegenenfalls entbehrliche Randdiskussionen sind).
Enden sollten sie mit einer kurzen Bilanz, die auf den Einleitungsabschnitt
Bezug nimmt. (Diese Kapitelzusammenfassungen können auch Bestandteile der
Zusammenfassung [s. 2.] sein.)
6. Schluss
Das Schlusskapitel sollte eine zusammenhängende
(integrierte) Diskussion der einzelnen Untersuchungsergebnisse im Hinblick auf
die Fragestellung der Arbeit enthalten. Ferner sollte ein Resümee gezogen
werden, inwieweit die Frage beantwortet werden konnte und wo ggf. noch
(Forschungs-) Lücken bestehen. (Häufig werden nur Einleitung und Schluss einer
Arbeit gelesen – das gilt natürlich nicht für den oder die Betreuer. Diese
sollten deshalb die zentralen Aussagen einer Arbeit vollständig wiedergeben.)
7.
Literaturliste/Quellenverzeichnis
Die Literaturliste gibt Auskunft über sämtliche
Quellen, auf die im Text verwiesen wird. Generell ist die Literaturliste
alphabetisch geordnet. Darüber hinaus ist eine Gliederung
·
nach Kapiteln (in denen
das jeweilige Werk zitiert wird)
·
nach Art des Schrifttums
(z.B. Quellen, Bibliographien, Sekundärliteratur usw.).
möglich (in nicht ausgesprochen
geisteswissenschaftichen Qualifizierungsarbeiten in aller Regel aber
entbehrlich).
Die Literaturangaben müssen die verwendeten Quellen
eindeutig bezeichnen, so dass sie auffindbar sind. Die einzelne Literaturangabe
umfaßt deshalb mindestens Informationen zu:
·
Nachname der/des
Autorin/Autors
·
Vorname der/des
Autorin/Autors (ggf. abgekürzt)
·
Erscheinungsjahr (bei
mehreren Werken desselben Autors in einem Jahr mit Buchstaben)
·
Titel (vollständig mit
Untertitel)
·
bei Beiträgen zu
Sammelbänden: Name, Vorname des/der Herausgeber/in sowie Titel des Werks
·
bei
Zeitschriftenaufsätzen: Titel der Zeitschrift, Jahrgang, möglichst auch Heft
·
Auflage, sofern es sich
nicht um die erste Auflage handelt
·
Erscheinungsort
·
bei Beiträgen zu
Sammelbänden oder in Zeitschriften: Seitenzahlen (erste und letzte!)
·
bei Internetquellen:
Vollständige Adresse mit Datum der Einsicht in die Website.
Achtung: Internetquellen sollten nur
in begründeten Fällen verwandt werden (d.h. insbesondere dann, wenn es keinen
entsprechenden 'Hardcopy-Nachweis' gibt); sie sollten keinesfalls das Gros
einer Literaturliste ausmachen.
Wünschenswert sind bei Büchern außerdem die Angabe des
Verlags und ggf. der Reihe, in der ein Werk erschienen ist.
Es sind zahlreiche unterschiedliche
Biobliographierstandards zulässig (hier besteht freie Wahl). Wichtig ist aber
die Vollständigkeit der Angaben. Außerdem ist unbedingt auf die Einheitlichkeit
der Bibliographierweise zu achten (!). Nicht ganz einfach ist häufig das
Bibliographieren von Planwerken, Discussion-Papers, Gutachten, Dokumentationen
und zahlreichen anderen Formen sog. ‚grauer Literatur’. Welche Angaben in
diesen Fällen den o.g. Kriterien entsprechen und wie der gewählte
Bibliographierstandard ggf. zu modifizieren ist, sollte gut überlegt werden.
(Ein häufiger Fehler besteht hier darin, auf den Großteil der Angaben zu
verzichten, was gerade im Falle der in der Regel besonders schwer auffindbaren
grauen Literatur fatal ist.) Am besten ist es, sich beim Bibliographieren an
ein oder zwei überzeugenden, d.h. sorgfältigen, Vorlagen zu orientieren (z.B.
einer gut redigierten Fachzeitschrift; in (deutschen) Büchern finden sich
heutzutage nicht selten recht schlampig bearbeitete Literaturlisten; nicht
jedes gedruckte Werk ist daher eine gute Vorlage).
8. Anhang
In den Anhang gehören insbesondere wichtige
Quellentexte und eingesetzte Forschungsinstrumente (etwa ein Planwerk, das
intensiv ausgewertet wurde, Interviewleitfäden oder –transkripte, Fragebögen
etc.)
9. Einige
abschließende Hinweise zum Formalen
Zitate
Wissenschaftliches Arbeiten weist sich u.a. dadurch
aus, daß sämtliche Gedanken, die aus anderen Quellen übernommen werden (zum
Zwecke der Nachprüfbarkeit und Vertiefung) als Zitat kenntlich zu machen sind.
Ø
Bei wörtlichen Zitaten ist das Zitat in doppelte Anführungsstriche zu
setzen. Zitate innerhalb eines Zitats werden durch einfache Anführungsstriche
gekennzeichnet. Rechtschreibfehler und Hervorhebungen durch den Autor
(einschließlich Fehler) sind zu übernehmen; ein offensichtlicher Fehler kann
durch (sic!) oder (!) gekennzeichnet werden. Eigene Ergänzungen bei evtl.
Unklarheiten sind durch eckige Klammern als Anmerkung der Verfassenden deutlich
zu machen und dazu mit dem Hinweis "der Verfasser"/"die
Verfasserin"/"d.V." oder aber den Initialen der Verfasserin/des
Verfassers zu versehen, z.B.: "In
diesem Jahr [1993; d.V.] gab er [Baumeister; d.V.] eine neuartixte (sic!)
Schrift zu diesem Themenkreis heraus". Eigene Hervorhebungen
(Unterstreichungen etc.) müssen in den Anmerkungen durch den Hinweis
"Hervorhebung durch d.V." als solche kenntlich gemacht werden. Wird
eine Stelle nicht aus der Originalliteratur zitiert, sondern aus einem anderen
Buch (Sekundärliteratur) übernommen, so ist die Anmerkung mit "zit.
n." (zitiert nach) einzuleiten. Die leichte Abwandlung von wörtlichen
Zitaten, z.B. durch Veränderung des Genus von Hauptwörtern oder den Austausch
einzelner Wörter, ist nicht zulässig. Ist ein wörtliches Zitieren etwa aufgrund
des Satzbaus nicht möglich, ist am besten sinngemäß (d.h. in eigenen Worten) zu
zitieren.
Ø
Bei sinngemäßen Zitaten handelt es sich um nicht wortgetreue Übernahmen von
Gedanken, Argumenten, Beispielen usw. aus anderen Werken. Sie stehen nicht in Anführungszeichen,
werden jedoch mit einem Hinweis auf die jeweilige Quelle versehen. Dieser
Hinweis wird üblicherweise durch ein "vgl." oder auch ein
"s." eingeleitet. Durch eine Ergänzung kann der genauere Charakter
der jeweiligen Angabe deutlich gemacht werden (z.B. "vgl. auch", "vgl.
insbes.", "siehe
ferner", "siehe
dagegen").
Achtung: Nicht belegte Zitate – auch und insbesondere leicht
modifizierte wörtliche Zitate (in denen z.B. nur einzelne Wörter oder die
Satzstellung verändert wurden) gelten als Verletzung des Urheberrechts und
werden in Qualifizierungsarbeiten als Betrugsversuch gewertet!
Anmerkungen/Fußnoten
Entgegen einer mittlerweile verbreiteten (vor allem
aus dem anglo-amerikanischen Raum sowie den Naturwissenschaften stammenden)
Aversion gegen Anmerkungen/Fußnoten, lassen sich selbige auch als traditionelle
Form einer viel gefeierten, von der EDV ermöglichten ‚Neuerung’, nämlich des Links
bzw. Hypertexts, verstehen. Es ist durchaus sinnvoll, Fußnoten als Möglichkeit
zu nutzen, Ergänzungen anzubringen, die den Textfluß in unerwünschter Weise
unterbrechen würden, die aber zum Verständnis des Textes hilfreich sind oder
auf naheliegende Zusammenhänge aufmerksam machen. Dabei sollte jeweils überlegt
werden, inwieweit eine Anmerkung relevant ist und ob sie tatsächlich aus dem
Textzusammenhang genommen werden muß (um das Lesen zu erleichtern).
Literaturverweise
Auch für Literaturverweise kann die Form der Fußnote
gewählt werden; allerdings hat sich hier weithin die sog. amerikanische
(Harvard) Zitierweise (in Klammern gesetzter Kurzverweis im Haupttext)
durchgesetzt, die empfohlen wird und für die insbesondere spricht, dass es für
das Verständis eines Gedankengangs häufig von unmittelbarer Wichtigkeit ist, zu
sehen, mit welchen Quellen gearbeitet wurde. Beispielefür korrektes
'amerikanisches' Zitieren:
Ø
Wenn der Autorenname im
Text vorkommt, ist das Erscheinungsjahr der Quelle in Klammern anzufügen: "... Albers (1992) führt hierzu aus
...".
Ø
Wenn der Autorenname im
Text nicht vorkommt, ist der Autorenname und das Erscheinungsjahr in Klammern
anzufügen: "... (Habermas 1990)
...".
Ø
Die Seitenangabe folgt
hinter dem Erscheinungsjahr nach einem Komma: "... Schubert (1993, 13) ...".
Ø
Bei zwei AutorInnen sind
beide Namen anzugeben, bei drei oder mehr AutorInnen ist der erste Name und
"u.a." oder "et al." zu schreiben.
Ø
Falls zwei AutorInnen
den gleichen Namen haben, sind die Initialen der Vornamen zur Unterscheidung zu
benutzen.
Ø
Handelt es sich bei der
Autorin um eine Institutionen, ist der Name dieser Institution soweit
ausschreiben, daß eine eindeutige Identifizierung möglich ist: "... (Bundesministerium für Forschung
und Technologie 1990, 68) ...".
Ø
Bei mehr als einem Titel
pro AutorIn und Erscheinungsjahr sind der Jahreszahl zur Unterscheidung die
Buchstaben a, b, c usw. hinzufügen: "...
(Selle 1990a, 12; 1990b, 263) ...".
Ø
Mehrere
aufeinanderfolgende Literaturhinweise werden durch Semikolon getrennt und in
eine gemeinsame Klammer eingeschlossen: "...
(Howard 1901; Abercrombie 1947; Bahrdt 1960) ...".
Ø
Die vollständige
Quellenangabe findet sich dann in der Literaturliste wieder.
(Wer’s genau wissen will, findet hier ausführliche
Informationen: http://www.bournemouth.ac.uk/academic_services/documents/Library/Citing_References.pdf)
Satz vs. Absatz vs. Kapitel
Nicht aus jedem Satz einen Absatz machen, nicht aus jedem Absatz
ein Kapitel! (Eine solche zu feine Gliederung deutet auf das Fehlen eines roten
Fadens, eines konsistent zu entwickelnden Gedankengangs hin.)
Schriftbild
Der Text ist in 12 pt mit 1 1/2 Zeilenabstand zu
schreiben, möglichst in Times New Roman oder einer ähnlichen Serifenschrift.
Fußnoten/Anmerkungen sowie längere Zitate werden, um sie optisch abzuheben, mit
einfachem Zeilenabstand geschrieben. Ein doppelseitiger Ausdruck wird gern
entgegengenommen. Rand möglichst folgendermaßen: oben, unten und links: 2 - 2,5
cm, rechts: 3,5 – 4 cm.
Abkürzungen
Werden im Text Abkürzungen verwendet, deren Kenntnis
bei den Lesenden nicht unbedingt vorausgesetzt werden kann, so ist –
üblicherweise zwischen Gliederung und Einleitung - ein Abkürzungsverzeichnis
beizufügen.
Eine Reihe von Abkürzungen dürfen als allgemein
verständlich gelten und brauchen natürlich nicht in ein Abkürzungsverzeichnis
aufgenommen werden. Dazu zählen unter anderem:
S. = Seite
f. = die folgende Seite (z.B. S. 61 f. = S. 61 und 62)
ff. = die folgenden Seiten
a.a.O. = an anderem Ort (bei mehrmaligem Zitieren
desselben Autors)
ebd. = ebenda (bei mehrmaligem Zitieren aus derselben
Seite)
vgl. = vergleiche
s. = siehe
Hrsg. (oder Hg.) = Herausgeber
hrsg.v. (oder hg.v. oder hrsgg.v.) = herausgegeben von
ders./dies. = derselbe/dieselbe AutorIn (bei
Aufzählung mehrerer Werke)
u.a. = und andere (auch et al.)
Bd. = Band
o.O. = Schrift ohne Angabe des Erscheinungsorts
o.J. = Schrift ohne Erscheinungsjahrs
Schließlich: Rechtschreibung
und Zeichensetzung sind wichtig und sollten unbedingt korrekt sein.
(Diese Hinweise wurden unter Verwendung von Vorlagen
von Nicole Hoffmann, Koblenz und Hans-Rudolf Egli, Bern erstellt.)
Um innerhalb des
Forschungs- und Schreibprozesses den Überblick nicht zu verlieren, kann es
hilfreich sein, sich anhand einer Tabelle über den Inhalt und die Stuktur eines
jeden Kapitels sowie über dessen Stellung im Rahmen der Gesamtarbeit klar zu
werden
:
Position
des Kapitels in der Gliederung |
Titel des Kapitels |
Inhalt(e) des Kapitels |
Ziel des Kapitels (an
den Leser denken!) |
Anmerkungen (z.B. zur |
|
|
|
|
|
hier ein Beispiel: |
||||
|
|
|
|
|
1. Kapitel des
Hauptteils (gemäß der obigen Beispielgliederung) |
"Regionale Schrumpfungsdynamiken
in Deutschland" |
Abriss zum Problem
demographischer Schrumpfung von Teilregionen: Ø
Quantitatives Ausmaß
von Schrumpfung Ø
Regionale Differenzierungen Ø
Räumliche bzw.
raumrelevante Folgen von Schrumpfung |
Ø
Rahmen der behandelten
Thematik auffächern; aber NICHT: Schrumpfungsproblem als solches analysieren Ø
Hervorhebung der
Notwendigkeit, planerische Antworten auf das Problem der Schrumpfung zu suchen Ø
Identifizierung der
planerisch relevanten Folgen von Schrumpfung Ø
Überleitung zur planerischen
Problemstellung |
Auf Auslastungsprobleme für
Infrastruktureinrichtungen hinargumentieren (als Überleitung zum nächsten
Kapitel) |