Stefan
Krappweis http://planung-tu-berlin.de/
Interkommunale Kooperation (s. auch Stadtregionale Kooperation)
Gemeinden und
Gemeindeverbände (Kreise) können ihre freiwilligen und pflichtigen Aufgaben gemeinsam durchführen. Nach den Ländergesetzen über kommunale
Gemeinschaftsarbeit (GKG) unterscheidet man drei verschiedene
Kooperationsformen nach ihrem wachsenden Organisationsgrad:
1. kommunale
Arbeitsgemeinschaft
|
2. öffentlich-rechtliche
Vereinbarung
|
3. Zweckverband
§
Freiwilliger Zweckverband: Freiverband.
§
Ein Pflichtverband kann
verfügt werden bei gesetzlichen Pflichtaufgaben (s. u. pflichtige
Selbstverwaltungsaufgaben), sofern Gründe des öffentlichen Wohls es dringend
gebieten und kein freiwilliger Zusammenschluss erfolgt, vgl. § 13 GKG Bbg.
|
§
Bei der Bauleitplanung sind die interkommunalen Formen
der Zusammenarbeit im Baugesetzbuch (BauGB)
geregelt: Übertragung auf Verbandsgemeinden, Ämter, Verwaltungsgemeinschaften,
§ 203; Gemeinsamer Flächennutzungsplan, § 204; Planungsverband, freiwillig,
verordnet, § 205.
§ Bei der Gewässerunterhaltung sind die Kooperationsmöglichkeiten im Wasserverbandsgesetz des Bundes (Gesetz über Wasser- und Bodenverbände) sowie den Ländergesetzen über Wasser- und Bodenverbände bzw. Gewässerunterhaltungsverbände geregelt.
Aufgaben
von Gemeinden, für deren Erledigung sich insbesondere
kleine Gemeinden zu Zweckverbänden oder anderen Körperschaften des
öffentlichen Rechts (Amt, Amt Kirchspielslandgemeinde,
Gemeindeverwaltungsverband, Verwaltungsgemeinschaft, im Unterschied zum Gemeindeverband als Gebietskörperschaft durch Gesetz,
s.u.) zusammenschließen, sind u. a. in den Gemeindeordnungen der Länder geregelt.
Selbstverwaltungsaufgaben
u. a.
Aufgaben
von
Gemeindeverbänden (Landkreise,
Landschaftsverband (NRW, Nds), Bezirksverband Pfalz (R-P), Verbandsgemeinde
(R-P), Samtgemeinde (Nds)) für kreisangehörige Gemeinden. Zur Erfüllung
bestimmter Aufgaben (Bsp. Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser, ÖPNV,
Abfallwirtschaft) schließen sich häufig mehrere Kreise zu Zweckverbänden
zusammen.
Behörden
Bildung
Gesundheit
und Soziales
Kultur
Verkehr
Versorgung
Wirtschaft
Sicherheit
Kooperation
fördern? Da wo
Kooperation große Einsparpotentiale bietet, bedarf es eigentlich keiner
Förderung. Eine wirtschaftlich angelegte Kooperation soll nicht Kosten
verursachen, sondern sparen helfen. Unternehmens- und administrative Grenzen
sollen durchlässig gemacht werden für optimale Lösungen. Auf allen Ebenen
bieten sich Optimierungsmöglichkeiten durch Zusammenarbeit oder Vernetzung mit
Anbietern außerhalb der eigenen Grenzen an, aus denen eine Kooperationsdividende
für den kommunalen Haushalt erwächst.
Beispiele:
Durch
die Konzentration auf größere Einheiten können Einsparpotentiale
erschlossen werden, die sich aus Größenvorteilen (economies of scale), einer
stärkeren Auslastung und geringeren Betriebskosten ergeben. Das betrifft
o
auf
weniger Liegenschaften (Bsp.
Landesregierung in Potsdam)
o
länderübergreifend
mit Berlin (s. gemeinsame Gerichte, RBB, Gemeinsame Landesplanungsabteilung);
Dagegen
kommt es bei der Funktionalreform i. d. R. zur Dezentralisierung
im Zuge von Gebietsreformen auf Kreis- oder Gemeindeebene (Bildung größerer
Verwaltungseinheiten und Kommunen): „Zur Gewährleistung
einer bürgernahen Aufgabenerledigung können Städten und Gemeinden, die über die
erforderliche Verwaltungskraft verfügen, durch Gesetz Pflichtaufgaben
zur Erfüllung nach Weisung und Auftragsangelegenheiten übertragen
werden, die ansonsten die Landkreise wahrnehmen, sofern die Leistungskraft des
jeweiligen Landkreises erhalten bleibt. Dies gilt insbesondere für die Großen
und Mittleren kreisangehörigen Städte.“
Vgl. § 3 Abs. 5 Gemeindeordnung Brandenburg. Bsp. Bauordnungsämter (s. aber Bsp.
Eberswalde: Rückverlagerung auf
den Kreis wird erwogen, MOZ vom 19.10.2004).
Freiwillige
und pflichtige Aufgaben
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Aufgabentyp |
Staatliche Aufsicht |
Beispiel |
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Selbstverwaltungsaufgaben, freiwillig |
Rechtsaufsicht |
Sportanlagen, kulturelle Einrichtung, kommunale
Wirtschaftsförderung |
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Selbstverwaltungsaufgaben, pflichtig, keine
Entscheidung über "Ob", nur
über "Wie" |
Rechtsaufsicht |
Bauleitplanung,
Feuerschutz, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Schulentwicklungsplanung,
Katastrophenschutz, Anlage/ Unterhalt von Friedhöfen. |
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Übertragene Aufgaben |
Rechts – und Fachaufsicht nach Maßgabe der Gesetze |
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Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung |
Rechts – und Fachaufsicht nach Maßgabe der Gesetze |
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Auftragsangelegenheiten |
Rechts – und Fachaufsicht (unbeschränkt) |
Melderecht, Ordnungsrecht, Bundestagswahl,
Zivilschutz,
BAföG, Wohngeld (in
Brandenburg Gemeinden > 20.000 EW und Kreise). |
Literatur:
Wie
funktioniert das? Städte, Kreise, Gemeinden, Mannheim 1986
Gemeindeordnung des Landes Brandenburg
http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeindeordnungen_in_Deutschland
Gesetz über kommunale
Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg
http://de.wikipedia.org/wiki/Kommunale_Aufgabenstruktur
http://www.kreise.de/landkreistag/kreisaufgaben-index.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Zusammenarbeit_von_Gemeinden
http://de.wikipedia.org/wiki/Zweckverband
http://de.wikipedia.org/wiki/Wasser-_und_Bodenverband
Deutscher Städte- und
Gemeindebund, Interkommunale Kooperation
http://www.dstgb.de/homepage/artikel/dokumentationen/nr_39_interkommunale_zusammenarbeit/index.html
Norbert Kersting,
Interkommunale Kooperation oder Wettbewerb? Aus
Politik und Zeitgeschichte 21-22/2006
http://www.bpb.de/publikationen/YF0Y1A,3,0,Interkommunale_Kooperation_oder_Wettbewerb.html#art3
Interkommunale
Kooperation im Städtebau
http://www.difu.de/index.shtml?/publikationen/difu-berichte/1_02/artikel02.shtml
Interkommunale
Zusammenarbeit in der Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik
http://www.difu.de/index.shtml?/publikationen/difu-berichte/4_04/artikel05.shtml