Interkommunale Kooperation

Stefan Krappweis               http://planung-tu-berlin.de/

 

Interkommunale Kooperation (s. auch Stadtregionale Kooperation)

 

Gemeinden und Gemeindeverbände (Kreise) können ihre freiwilligen und pflichtigen Aufgaben gemeinsam durchführen. Nach den Ländergesetzen über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) unterscheidet man drei verschiedene Kooperationsformen nach ihrem wachsenden Organisationsgrad: 

1. kommunale Arbeitsgemeinschaft

2. öffentlich-rechtliche Vereinbarung

3. Zweckverband

a.  Freiwilliger Zweckverband: Freiverband.

b. Ein Pflichtverband kann verfügt werden bei gesetzlichen Pflichtaufgaben (s. u. pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben), sofern Gründe des öffentlichen Wohls es dringend gebieten und kein freiwilliger Zusammenschluss erfolgt (vgl. § 13 GKG Bbg).

c.  Bei der Bauleitplanung sind die interkommunalen Formen der Zusammenarbeit im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt: Übertragung auf Verbandsgemeinden, Ämter, Verwaltungsgemeinschaften, § 203; Gemeinsamer Flächennutzungsplan, § 204; Planungsverband, freiwillig, verordnet, § 205.

d. Bei der Gewässerunterhaltung sind die Kooperationsmöglichkeiten im Wasserverbandsgesetz des Bundes (Gesetz über Wasser- und Bodenverbände) sowie den Ländergesetzen über Wasser- und Bodenverbände bzw. Gewässerunterhaltungsverbände geregelt.

 

Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden sind u. a. in den Gemeindeordnungen der Länder geregelt.

Zur Erledigung dieser Aufgaben schließen sich insbesondere kleine Gemeinden zu Zweckverbänden oder anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts (Amt, Amt Kirchspielslandgemeinde, Gemeindeverwaltungsverband, Verwaltungsgemeinschaft) zusammen.

 

Aufgaben von Gemeindeverbänden (Landkreise)

Die Landkreise haben als überörtliche Selbstverwaltungsebene eine wichtige Ausgleichsfunktion, was die gleichmäßige Versorgung der Kreisbevölkerung mit kommunalen Einrichtungen und Dienstleistungen betrifft, und sichern dadurch gleichwertige Lebensbedingungen. Zur Erfüllung bestimmter Aufgaben (Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser, ÖPNV, Abfallwirtschaft) schließen sich häufig mehrere Kreise zu Zweckverbänden zusammen.

Behörden

Bildung

Gesundheit und Soziales

Kultur

Verkehr

Versorgung

Wirtschaft

Sicherheit

 

 

Kooperation fördern? Da wo Kooperation große Einsparpotentiale bietet, bedarf es eigentlich keiner Förderung. Eine wirtschaftlich angelegte Kooperation soll nicht Kosten verursachen, sondern sparen helfen. Unternehmens- und administrative Grenzen sollen durchlässig gemacht werden für optimale Lösungen. Auf allen Ebenen bieten sich Optimierungsmöglichkeiten durch Zusammenarbeit oder Vernetzung mit Anbietern außerhalb der eigenen Grenzen an, aus denen eine Kooperationsdividende für den kommunalen Haushalt erwächst.

Beispiele:

 

Durch die Konzentration auf größere Einheiten können Einsparpotentiale erschlossen werden, die sich aus Größenvorteilen (economies of scale), einer stärkeren Auslastung und geringeren Betriebskosten ergeben. Das betrifft

o   auf weniger Liegenschaften (Bsp. Landesregierung in Potsdam)

o   länderübergreifend in Berlin-Brandenburg div. Staatsverträge zu gemeinsamen Behörden und Institutionen (u.a. gemeinsame Obergerichte, RBB, Gemeinsame Landesplanungsabteilung, Amt für Statistik);

 

Dagegen kommt es bei der Funktionalreform i. d. R. zur Dezentralisierung im Zuge von Gebietsreformen auf Kreis- oder Gemeindeebene (Bildung größerer Verwaltungseinheiten und Kommunen): „Zur Gewährleistung einer bürgernahen Aufgabenerledigung können Städten und Gemeinden, die über die erforderliche Verwaltungskraft verfügen, durch Gesetz Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und Auftragsangelegenheiten übertragen werden, die ansonsten die Landkreise wahrnehmen, sofern die Leistungskraft des jeweiligen Landkreises erhalten bleibt. Dies gilt insbesondere für die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte.“ Vgl. § 3 Abs. 5 Gemeindeordnung Brandenburg. Bsp. Bauordnungsämter (s. aber Bsp. Eberswalde: Rückverlagerung auf den Kreis wird erwogen, MOZ vom 19.10.2004).

 

 

Freiwillige und pflichtige Aufgaben

 

Aufgabentyp

Staatliche Aufsicht

Beispiel

Selbstverwaltungsaufgaben, freiwillig

Rechtsaufsicht

Sportanlagen, kulturelle Einrichtung, kommunale Wirtschaftsförderung

Selbstverwaltungsaufgaben, pflichtig,

keine Entscheidung über "Ob",  nur über "Wie"

Rechtsaufsicht

Bauleitplanung, Feuerschutz, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Schulentwicklungsplanung, Katastrophenschutz, Anlage/ Unterhalt von Friedhöfen.

Übertragene Aufgaben

Rechts – und Fachaufsicht nach Maßgabe der Gesetze

Ordnungsverwaltung, Bauaufsicht

Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung

Rechts – und Fachaufsicht nach Maßgabe der Gesetze

Ordnungsverwaltung, Bauaufsicht

Auftragsangelegenheiten

Rechts – und Fachaufsicht (unbeschränkt)

Melderecht, Ordnungsrecht, Bundestagswahl, Zivilschutz, BAföG, Wohngeld (in Brandenburg Gemeinden > 20.000 EW und Kreise).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Literatur:

Wie funktioniert das? Städte, Kreise, Gemeinden, Mannheim 1986

Gemeindeordnung des Landes Brandenburg

http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeindeordnungen_in_Deutschland

Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg 

http://de.wikipedia.org/wiki/Kommunale_Aufgabenstruktur

http://www.kreise.de/landkreistag/kreisaufgaben-index.htm

http://de.wikipedia.org/wiki/Zusammenarbeit_von_Gemeinden

http://de.wikipedia.org/wiki/Zweckverband

http://de.wikipedia.org/wiki/Wasser-_und_Bodenverband

Deutscher Städte- und Gemeindebund, Interkommunale Kooperation

http://www.dstgb.de/homepage/artikel/dokumentationen/nr_39_interkommunale_zusammenarbeit/index.html

Norbert Kersting, Interkommunale Kooperation oder Wettbewerb? Aus Politik und Zeitgeschichte 21-22/2006

http://www.bpb.de/publikationen/YF0Y1A,3,0,Interkommunale_Kooperation_oder_Wettbewerb.html#art3

Beschreibung: Beschreibung: http://www.bpb.de/tmpl/blank.gifInterkommunale Kooperation im Städtebau

http://www.difu.de/index.shtml?/publikationen/difu-berichte/1_02/artikel02.shtml

Interkommunale Zusammenarbeit in der Wirtschafts- und Infrastrukturpolitik

http://www.difu.de/index.shtml?/publikationen/difu-berichte/4_04/artikel05.shtml