Raumordnerische Leitbilder
Leitbilder der Raumordnung
Stefan Krappweis
http://planung-tu-berlin.de/
Raumordnerische
Leitbilder
Konkurrierende
Leitbilder
ausführlich s. http://planung-tu-berlin.de/Bodennutzungsplanung/4-regionaleKonzepte.ppt
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Leitbild |
Merkmale |
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Achsen |
Probleme 1. Anfang
20. Jahrhundert: Ringförmiges Großstadtwachstum vermeiden, Umwelt- und
Erholungsbedingungen für Stadtbevölkerung sichern. 2. Infrastrukturausbau hierarchisieren und
bündeln Lösung: Bündelungskonzept
für Siedlungswachstum und Infrastrukturausbau entlang von überörtlichen
Verkehrstrassen (Schiene, Straße,
Wasserstraße) mit Potential zur Verkehrsverlagerung auf Schiene
(Massenleistungsfähigkeit, Stauvermeidung, Umweltschutz) und Wasser; kleinräumig:
Stadt-Umland: Siedlungsachse, Umlandsiedlungsachse,
Verdichtungsachse (ordnende Vorgabe zur Steuerung der Suburbanisierung,
Siedlungswachstum auch auf nicht-zentrale
Orte entlang der Achse lenken zur Freihaltung der Achsenzwischenräume)
großräumig: a) Verkehrs- und
Verbindungsachse erster und zweiter Ordnung je nach zu verbindenden Zentren
(Ober-, Mittelzentren): Infrastrukturausbau, Verbindungsqualität,
Erschließungsfunktion, Leistungsaustausch zwischen Zentren ohne
Siedlungswachstum nicht-zentraler Orte entlang der Achse. b) Entwicklungsachse:
Infrastrukturausbau und Siedlungswachstum auch nicht-zentraler Orte entlang
der Achse. Lit. Bruno Dietrichs:
Konzeptionen und Instrumente der Raumplanung: Eine Systematisierung,
Hannover, Vincentz, 1986, Veröffentlichungen der ARL, Band 89, S. 78ff. Die „Achse“
(„Stab oder Stange, um die sich Teile drehen und die diese starr verbindet,“ Knauer, Das große Wörterbuch, 1985)
ist vom „Siedlungsband“ zu unterscheiden: Eine
Autofahrt entlang einer Achse sollte im Idealfall durch kilometerlange freie
Landschaft zwischen den Orten führen (Genuss von Orts- und
Landschaftsbildern, Erholung, Biotopverbund, Klimaausgleich/Frischluftzufuhr),
während diese bei einer Fahrt im Siedlungsband vielleicht nie zu sehen ist
(Bandstadt, Städteband, Straßendorf). Das Achsen-Konzept stärkt
den Schienenverkehr und den übrigen Öffentlichen Personennahverkehr, dessen
Haltepunkte sich meist in Ortskernnähe befinden, das Band-Konzept ist
klar individualverkehrsorientiert - bei Vermeidung der unerwünschten
Zersiedlungswirkungen des Autos außerhalb des Siedlungsbandes.“ Um bandartige
Entwicklungen innerhalb von Achsen zu verhindern, werden in Raumordnungsplänen
zumeist Grün- bzw. Siedlungszäsuren festgelegt, die unerwünschte
Siedlungserweiterungen unterbinden. |
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Gleichwertige-Lebensverhältnissse |
Problem:
Disparität (Stadt-Land-Gefälle, Ballungsräume, strukturschwache Räume) Lösung:
Zentrale Leitvorstellung des Bundes und der Länder zur gleichmäßigen
Entwicklung der Teilräume (Art. 72 GG, ROG, Länderverfassungen,
Landesplanungsgesetze) und zur sozialen Sicherung der Bevölkerung („sozialer
Bundesstaat“, Art. 20 GG) bezogen auf Leistungen der Daseinsvorsorge, des
Einkommens und der Erwerbsmöglichkeiten: „In
den jeweiligen Teilräumen sind ausgeglichene wirtschaftliche,
infrastrukturelle, soziale, ökologische und kulturelle Verhältnisse
anzustreben (§ 2
Abs. 2 Nr. 1 ROG) – ausgeglichene wisök-Verhältnisse. U.a. werden über den horizontalen und
vertikalen Finanzausgleich
die Steuerkraftunterschiede der Bundesländer tendenziell nivelliert,
d.h. Länder mit unterdurchschnittlicher Finanzkraft werden an den
Bundesdurchschnitt herangeführt (99,5 %), während die Steuerkraft der
Geberländer durch ihre Ausgleichsbeträge in Richtung des Durchschnitts
absinkt. Im Unterschied zu dem bundesdeutschen Leitbild verfolgt die
Europäische Union zwar auch das Ziel des wirtschaftlichen und sozialen
Zusammenhaltes, der Kohäsion und der Solidarität, ohne jedoch dabei etwa eine
gleichwertige Finanzkraft durch einen Finanzausgleich orientiert am EU-Durchschnitt
herzustellen. Mit dem Kohäsionsfonds finanziert die EU
Projekte in Mitgliedsstaaten mit Pro-Kopf-BIP von weniger als 90% des EU-Durchschnitts, mit
der Strukturfondsförderung in Ziel-1-Gebieten werden Projekte in
rückständigen Regionen mit Pro-Kopf-BIP von weniger als 75 % des EU-Durchschnitts finanziert. Ziel ist es,
den Rückstand zu verringern (Art. 158 EG-Vertrag) und zum Ausgleich
der wichtigsten regionalen Ungleichgewichte in der Gemeinschaft beizutragen
(Art. 160 EG-Vertrag), nicht aber gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen.
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Zentrale Orte |
Problem:
Versorgung der Dorfbevölkerung mit zentralen Gütern des täglichen, gehobenen
und höheren Bedarfs. Nicht jedes Gut bzw. jede Dienstleistung
kann in jedem Ort angeboten werden. Anders als bei dezentralen Gütern wie
Post, Rundfunk, Strom, Telekommunikation, Trinkwasser, die sogar in jeden
Haushalt geliefert werden (flächendeckende Sicherstellung der Grundversorgung
der Bevölkerung bei technischer Infrastruktur, vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 4 ROG),
bestimmt bei zentralen Gütern die Häufigkeit der Nachfrage die Reichweite
bzw. Mindestgröße eines Marktgebietes (Anzahl von Konsumenten). Der Begriff „Mantelbevölkerung“
beschreibt dabei die „Mindestbevölkerung im Einzugsbereich
eines zentralen Dienstes, die notwendig ist, um eine Kapazitätsauslastung
bzw. rentablen Betrieb zu gewährleisten“1 Häufig
nachgefragte Produkte/DL haben eine kleine Reichweite bzw. ein kleines
Marktgebiet (z.B. Lebensmittel; Hausarzt), selten nachgefragte Produkte/DL
(z.B. Unterhaltungselektronik; Facharzt, Radiologe) eine große Reichweite
bzw. ein großes Marktgebiet. Man spricht auch von der Tragfähigkeit
eines Versorgungsgebietes, wenn die Anzahl der dort lebenden Konsumenten
ausreicht, die benötigten Güter und Dienstleistungen wirtschaftlich zu
tragen. Die Versorgung der Dörfer und kleinen Siedlungen mit zentralen Gütern
war immer die Aufgabe der Städte bzw. der Orte mit städtischen Funktionen
(z.B. Flecken, Marktorte). Aus der Bündelung
von Betrieben mit ähnlich großen Absatzgebieten entsteht ein hierarchisch
gestaffeltes Städtesystem bzw. Zentrale-Orte-System. Lösung:
In der Raumordnung hat sich aufgrund der verschiedenen großen notwendigen Einzugsgebiete
ein Zentrale-Orte-System auf mehreren Ebenen herausgebildet: Kleinzentren,
Unter-/Grundzentren (Kleinstädte), Mittelzentren (Mittelstädte) und
Oberzentren (Großstädte), die von einem Nah-. Mittel- bzw. Oberbereich als
Einzugs- bzw. Versorgungsgebiet umgeben sind. Damit soll die Deckung des
Bedarfs aller wichtigen Güter der Daseinsvorsorge in zumutbarer Entfernung
(30-, 60-, 90-Minuten-ÖPNV-Distanz) gewährleistet werden, indem für jede
Stufe Ausstattungsstandards für öffentliche Einrichtungen, Kultur, Handel und
Dienstleistungen definiert werden, die dort wirtschaftlich betrieben werden
können (vgl. Bündelungsgebot für soziale Infrastruktur vorrangig in Zentralen
Orten, § 2 Abs. 2 Nr. 4 ROG). Die Größe der Einzugsbereiche (km-Radien
der Ober- und Mittel- und Nahbereiche) hängt vor allem von der
Bevölkerungsdichte in dem jeweiligen Bundesland ab. Und je nachdem, ob die
Bundesländer der Tragfähigkeit der Versorgungsbereiche (ausreichende
Mantelbevölkerung) oder der Erreichbarkeit der Einrichtungen
den Vorrang geben, ist das Zentrale-Orte-System entweder klassisch
dreigeteilt oder tiefer gegliedert (Kleinzentren, Versorgungsorte,
Teilfunktionen und Funktionsteilungen), teilweise kommt es zu
Funktionsteilungen, ohne dass diese im Raumordnungsplan festgelegt wurden, Bsp.
Theater- und Orchesterverbund Brandenburger Oberzentren. Eine
Festlegung von Zentren in Funktionsteilung ist raumordnerisch sinnvoll, sofern
ein sich ergänzendes Funktionsprofil, Komplementarität statt Konkurrenz bei
den Einrichtungen der Daseinsvorsorge, gemeinsamer Versorgungsbereich,
angemessene räumliche Nähe zueinander und im Versorgungsbereich, verkehrliche
Verbindung untereinander und zum Versorgungsbereich sowie der Wille zur
Kooperation (Bsp. raumordnerischer Vertrag) besteht. Aufgrund der ständig wachsenden
Mobilität und des stark vergrößerten Aktionsradius der Bevölkerung
(Motorisierung, Straßenbau) und der daraus erwachsenden Mehrfachorientierung
beim Konsum zentralörtlicher Güter und Dienstleistungen verliert die Frage
der Erreichbarkeit gegenüber den Tragfähigkeitsproblemen in
Schrumpfungsregionen an Bedeutung. Das Zentrale-Orte-System eignet sich
insbesondere zur Steuerung von fünf raumbedeutsamen Bereichen: Wohnsiedlungstätigkeit,
Gewerbliche und industrielle Nutzung (große Mittelzentren und Oberzentren),
Versorgung/(großflächiger) Einzelhandel, Zentralörtliche
Einrichtungen/Infrastruktur sowie Verkehrinfrastruktur, wobei diese
Funktionen je nach zentraler Stufe unterschiedlich ausgesprägt sind. Zentrale
Orte wirken auf der Makroebene durch ihre zentrale Lage im Einzugsgebiet und
auf der Mikroebene durch die Mischung der verschiedenen Funktionen (zumindest
auf der Ortsebene) verkehrsminimierend. In der Summe integriert das Zentrale-Orte-Konzept die
Dimensionen der Nachhaltigkeitstriade „Ökonomie, Ökologie und Soziales
(Daseinsvorsorge)“ besser als konkurrierende Konzepte (Bsp. Städtenetze). Das
Zentrale-Orte-System ist kein statisches Siedlungsstrukturmodell, es ist der Dynamik
gesellschaftlicher Trends unterworfen. „Das BBR stuft · Mittelzentren als in ihrer Tragfähigkeit
gefährdet beziehungsweise stark gefährdet ein, wenn sie ... unter dem
Schwellenwert von 35.000 Einwohnern im Verflechtungsbereich liegen; · Oberzentren, wenn sie ... unter
den Schwellenwert von 300.000 Einwohnern im Verflechtungsbereich liegen. Erreichbarkeit Lit.: 1 Hartmut Leser:
Diercke Wörterbuch Allgemeine Geographie. Westermann dtv, S. 492, München,
1997; Walter Christalla: Die zentralen Orte
in Süddeutschland, eine ökonomisch-geographische Untersuchung über die Gesetzmäßigkeiten der Verbreitung und
Entwicklung der Siedlungen mit städtischen Funktionen“, 1933.
MKRO-Entschließungen vom 8.2.1968 (UZ), 15.6.1972 (MZ) und 16.6.1983 (OZ); Blotevogel: Theorie der Zentralen Orte; Gerhard Stiens, Doris Pick: Die
Zentralen-Orte-Systeme der Bundesländer, RuR 5/6 1998.
Hans H. Blotevogel (Hrsg.): Fortentwicklung des Zentrale-Orte-Konzepts, ARL,
Hannover 2002. |
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Dezentrale Konzentration |
Problem:
monozentrische Siedlungsstruktur, schädliches Ballungsraumwachstum bzw.
überlastete Verdichtungsräume, Verkehrsstau, Umweltbelastung Lösung:
Umverteilungskonzept kleinräumig:
Entlastungsorte in Randlage der Verdichtungsräume ausbauen (innerregionales
Ausgleichskonzept). Gartenstadtkonzept von Ebenezer Howard; New Tows Act 1946 in
Großbritannien, Entlastung von London
und großräumig:
Entwicklungs-, Wachstums- und Agglomerationsförderung für Oberzentren und
große Mittelzentren außerhalb des Ballungsraumes („leistungsfähige Zentrale
Orte“, § 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG), Entlastung des Metropolenraumes (Flächenrestriktionen
in Kernstadt und Umland), Umsteuerung hin zu Regionalen Entwicklungszentren,
die auch zugleich Auffangorte für abwanderungsbereite Einwohner aus
peripher-ländlichen Gebieten sind und von denen zugleich Entwicklungsimpulse
in den ländlichen Raum ausgehen (s. gleichwertige Lebensverhältnisse); großräumige
Dezentralisierung bei kleinräumiger Konzentration (s. Wachstumspole).
Bedeutung einer hinreichenden Ausstattung mit mittel- und oberzentralen
Funktionen für daraus folgende brancheninterne und externe Agglomerationsvorteile.
Stärkung der Polyzentralität, Entwicklung einer großräumig ausgewogenen
Siedlungsstruktur. |
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Wachstumspole |
Problem:
Wachstum findet räumlich polarisiert statt, ungleiches ökonomisches
Wachstums, Polarisationstheorie, Jean Perroux, Lasuén (1973), mit zunehmender
Stadtgröße bzw. Zentralität bessere Standortvoraussetzungen für industrielles
Wachstum in der Form sektoraler Unternehmenscluster. Lösung:
Wachstumspole bzw. Förderstädte so im Raum verteilen, dass sie als regionale
Arbeitsmarktzentren/Einpendlerstädte in den ländlichen Raum ausstrahlen,
abwanderungsbereite Menschen aus dem ländlichen Raum binden und regionale
Arbeitsteilung (Zulieferbeziehungen) begünstigen. Die hinreichende
Ausstattung mit zentralen Funktionen für daraus folgende brancheninterne und
externe Agglomerationsvorteile ist zu sichern. Trend: Produzierendes Gewerbe
zieht sich seit zwei Jahrzehnten aus den meisten großen Zentren in das Umland
zurück (Entindustrialisierungsprozess durch Suburbanisierung), Straßentransport
statt Schiene. Nicht mehr die Stadt, sondern die Stadtregion ist
Wachstumspol. Das Schwerpunktortekonzept kann zum Gestaltungsmittel der
Strukturpolitik (s. Dezentrale Konzentration) bzw. Regionalpolitik werden
(Förderung der gewerblichen Wirtschaft - GA, Verstärkung von
Agglomerationsvorteilen statt flächenhafter Förderung). Problem: Bestimmung
der Polgröße, ab der räumliche Impuls- und Verstärkungseffekte auftreten bzw.
Optimum erreichen. Gegenwärtig steht bei der GA-Förderung die Bindung an Fördergebiete
(strukturschwache Regionen) und Förderbranchen (Exportbasis-Ansatz) im
Vordergrund, weniger an Schwerpunktorte. Die Länder können jedoch innerhalb
der Fördergebiete Förderschwerpunkte bestimmen. Bsp. Brandenburg:
Neuausrichtung der Förderpolitik („Stärken stärken“ durch regionale und
sektorale Fokussierung von Landesmitteln) in der Wirtschaftsförderung
auf Branchenkompetenzfelder
und Branchenschwerpunktorte, darüber hinaus in weiteren wachstumsrelevanten Förderprogrammen
und Haushaltsansätzen auf regionale
Wachstumskerne (RWK) (vgl. Zweiter
Bericht IMAG Aufbau Ost,
S. 5, Vorschläge zu den RWK u.a. in den Bereichen Arbeit, Bildung,
Wissenschaft, Städtebau, Verkehr, Kultur) |
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Funktionsräume |
Problem:
schädliches Ballungsraumwachstum, Disparitäten; vgl. Dezentrale
Konzentration, Wachstumspole Lösung:
System begrenzter Agglomerationen (Mindestgröße: 100.000 Einwohner, Förderung
von 50 - 80 Städten), die mit Ballungsräumen konkurrieren können,
Stadt-Land-Arbeitsteilung kleinräumig. Ende 1960er bis 1980er Jahre; vgl. Detlef Marx, Rainer Thoss, Beirat für
Raumordnung des BMBau |
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großräumig-funktionale Arbeitsteilung und Vorranggebiete |
Problem:
Freiflächenverbrauch, Überformung der Landschaft, ökologische Schäden Lösung:
Arbeitsteilung großräumig je nach Begabung der Teilräume, keine
ausgeglichenen Funktionsräume schaffen; Abschied nehmen von
schädlicher interregionaler
Nivellierungspolitik (gleichwertige Lebensverhältnisse). Die alte
Arbeitsteilung zwischen Stadt und Land fördern, flächendeckende
Industrialisierungsstrategie der ländlichen Räume verursacht irreparable ökologische
Schäden der dortigen noch intakten Naturräume. 1970er Jahre, H. Weyl und K.
H. Hübler ROG-Grundsätze
zum ländlichen Raum: „Ländliche Räume sind als Lebens- und Wirtschaftsräume
mit eigenständiger Bedeutung zu entwickeln. Eine ausgewogene Bevölkerungsstruktur
ist zu fördern. Die Zentralen Orte der ländlichen Räume sind als Träger der
teilräumlichen Entwicklung zu unterstützen. Die ökologischen Funktionen der
ländlichen Räume sind auch in ihrer Bedeutung für den Gesamtraum zu
erhalten.“ §
2 Abs. 2 Nr. 6 ROG |
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Städtenetze |
Problem:
IV-Motorisierung verschärft Stadt-Umland-Konkurrenz (Suburbanisierung), löst
traditionelle Verflechtungs- und Einzugsbereiche auf (großflächiger
Einzelhandel); größerer Aktionsraum des Bürgers schafft Wahlfreiheit bei
Nachfrage nach zentralen Gütern, Aufrechterhaltung von
Versorgungsstandards/Regelausstattung wird zu kostspielig, da die Auslastung
aufgrund von Mehrfachorientierungen der Konsumenten nicht gesichert ist.
Bedeutungsverluste der Städte. Lösung:
Städte stärken sich durch Vernetzung und Verbund bei gemeinsamen Interessen
im Bereich zentralörtlicher (Bsp.
Theater- und Orchesterverbund Brandenburger Oberzentren) und
jenseits zentralörtlicher Versorgungsaufgaben (historisch: Hanse,
Handelsbündnis; heute: Stadtmarketing, Städtetourismus,
Wirtschaftsförderung). Dabei kommt es ggf. auch zur Arbeitsteilung zwischen
Städten im intraregionalen Bereich, jeder investiert in
Alleinstellungsmerkmale, spezialisierte Angebote mit hoher Attraktivität,
höherer Aktionsradius durch Vollmotorisierung schafft Voraussetzung für
Nachfrage im Städtenetzraum, Vermeidung kostenträchtiger
Parallelinvestitionen. Problematisch ist eine solche Arbeitsteilung im
Bereich der zentralörtlichen (Nah-)Versorgungsinfrastruktur, wenn die
Netzpartner weiter auseinander liegen, da sich dadurch die Anzahl und Länge
der Wege für den Konsumenten erhöhen. Das dem ZO-Ansatz zugrundeliegende
verkehrsminimale Prinzip wird dadurch aufgehoben (s.o. Zentrale Orte) ;
1990er Jahre, Raumordnungspolitischer Orientierungsrahmen 1993; Gerhard
Stiens, Doris Pick, Die Zentralen-Orte-Systeme der Bundesländer, RuR 5/6,
1998 |
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Problem:
Globalisierungseffekte führen in entwickelten Hochlohnländern zu einem Exodus
der standardisierten Massenproduktionen hinein in Billiglohnländer. Lösung:
Zukunft in Handwerk und Industrie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
und Großbetriebe mit hoher Innovationsfähigkeit, flexibler Fertigung bei
gleichzeitiger Spezialisierung mit enger kommunikativer Vernetzung zu
Zulieferern für die laufende Abstimmung flexibler Produktionen bei immer
kürzeren Produktzyklen. Auf Ebene überschaubarer Regionen können
Transaktionskosten für wirtschaftliches „Networking“ minimiert sowie Ballungsprozesse und Wachstum durch
horizontale (Konkurrenten, die im Wettbewerb miteinander stehen, sich
intensiv beobachten und am Innovationswettlauf teilnehmen) und vertikale
Dimension (Verflechtung über Zuliefer- und Absatzbeziehungen) induziert
werden. Bsp. Drittes Italien in den traditionellen Branchen Textil, Kleidung,
Schuhe, Leder, Keramik, vgl. Harald Bathelt u.a, Wirtschaftsgeographie, 2. Aufl. 2003, S. 182f |
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Raumentwicklung |
Problem:
Freiflächenverbrauch, Siedlungsdispersion, Verkehrswachstum Lösung:
Eindämmung Flächenverbrauch, Zukunftsfähigkeit des Siedlungssystems offen
halten (intergenerativ), Verkehrsvermeidung, Konzentration, Bündelung, Nähe
statt Ferne, intraregionale Stoffkreisläufe, Beschaffung und Absatz in der
Region, Tragekapazität des Raumes (Ressourcenverbrauch) möglichst nicht
überschreiten; ROG 1998 |
Konkurrierende Leitbilder
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Ausgleich versus Wachstum |
„Auslöser für diese Debatte sind niedrige Wachstumsraten
und die Finanzmisere der öffentlichen Haushalte.“ Erich Tilkorn, Wolfgang Roters,
Rainer Danielzyk (10. Konferenz, s.u.).
„Über lange Zeit konnte man beides
gleichzeitig tun: (1) den Wünschen der wirtschaftlich starken Städte durch
verbesserte Infrastruktur entsprechen...und (2) mit den auf regionalen Ausgleich
bedachten Politikbereichen wie der Raumplanung, aber auch dem horizontalen
Finanzausgleich zwischen Ländern und zwischen Kommunen, breit gestreut in der
Fläche fördern. Mit knapperen Mitteln wird die Frage drängender, wo diese
denn "am besten" verwendet werden, eher (oder nur?) für
Ausgleichszwecke oder eher (oder nur?) für Wachstumszwecke.“ Horst
Zimmermann. Ausgleich versus Wachstum
– Paradigmenwechsel in der räumlichen Planung? 10.
Konferenz für Planerinnen und Planer NRW am 04. November 2004 im
Wissenschaftspark Gelsenkirchen. „Die
GA [Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur] ist Ausgleichs- und Wachstumsinstrument zugleich. Sie
ist Ausgleichsinstrument, weil sie nach dem Prinzip der Subsidiarität
auf strukturschwache Regionen begrenzt ist. Sie ist zugleich Wachstumsinstrument,
weil sie einen investiven, nicht konsumtiven Ansatz verfolgt.“
(BMWi) Ob
der öffentliche Mitteleinsatz dem Ausgleich dient oder dem Wachstum, ist
nicht leicht zu beantworten. Eine Unterscheidung nach der Verwendung für „Konsum“
oder „Investition“ hilft zunächst weiter. Gelder der sozialen
Sicherung können zum Ausgleich gerechnet werden, da sie hauptsächlich für den
privaten Konsum ausgegeben werden.
Insbesondere die umfangreichen Transfers
der Sozialversicherung (Arbeitslosengeld, Lohnzuschüsse und
Rente), aber auch die nachrangige Sozialhilfe und das Wohngeld gewährleisten
eine „geräuschlose Basissicherung“ und Stabilisierung strukturschwacher
Regionen (Zarth
u. a.). Länderfinanzausgleich (LFA) und
Bundesergänzungszuweisungen (BEZ
bzw. SoBEZ – Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen) dienen
zwar ebenfalls dem Ausgleich,
diese nicht zweckgebundenen Mittel können von den Ländern aber durchaus auch
investiv für eine wachstumsorientierte Strukturpolitik verwendet werden.
Brandenburg hat 2007 insgesamt 97 Prozent der SoBeZ für Investitionen
eingesetzt und so die „Infrastrukturlücke“ gegenüber den alten Bundesländern
verkleinert. Darüber hinaus ist es abhängig von der räumlichen Betrachtungsebene
(national, regional), ob öffentliche Mittel dem Ausgleich oder Wachstum
zugerechnet werden. Gesamtwirtschaftlich betrachtet dient die GA-GRW dem Ausgleich,
regional gesehen können die Mittel wachstumsfördernd wirken. Nicht jede
Investition taugt nach Ansicht von Lammers
für das Prädikat „wachstumsfördernd“: „Regionaler Strukturpolitik [sind] nicht
schon deshalb wachstumsfördernde Wirkungen zuzusprechen, weil durch sie
private und öffentliche Investitionen unterstützt werden. Für die geförderten
Regionen mag es einen positiven Impuls geben, bei gesamtwirtschaftlicher
Perspektive ist indes der Ressourcenentzug in anderen Regionen in Rechnung zu
stellen, der die gesamtwirtschaftliche Wachstumsbilanz belastet...“ „Je
umfassender und kleinräumiger das Ausgleichsziel verfolgt wird, desto größer
sind vermutlich heute die gesamtwirtschaftlichen Effizienzeinbußen.“
Allerdings soll regionale Strukturpolitik mittels GA nicht in erster Linie
das gesamtwirtschaftliche Wachstum erhöhen, sondern den Rückstand
strukturschwacher Regionen verringern. Ziel ist, „in schwachen Regionen die
Stärken zu stärken“ (Richter,
2006). „Auf die Förderung strukturstarker Regionen wird dagegen
bewusst verzichtet. Die
strukturstarken Regionen sind gefordert, aus eigener Kraft den Anschluss an
die Wettbewerbsfähigkeit zu halten.“ (BMWi).
Zu ihnen zählen insbesondere die Metropolregionen
in den alten Bundesländern. Die Aufgabe der Bundespolitik beschränkt sich in
diesem Falle darauf, durch günstige allgemeine Rahmenbedingungen
die Konkurrenzfähigkeit des Standorts Deutschland zu erhöhen.
Eine nationale Spitzenförderung - etwa wie im Sport oder den Künsten - mit
dem Ziel gesamtwirtschaftlicher Wachstumseffekte besteht bisher nur im
Bereich der Wissenschafts- und Innovationspolitik des BMBF (Exzellenzinitiative
für Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen, Hightech-Strategie,
Spitzencluster).
Sparzwänge
in den Ländern mit GA-Fördergebieten haben ab 2005 einen Paradigmenwechsel
vom ausgleichsorientierten hin zum wachstumsorientierten Fördermitteleinsatz
eingeleitet und zum „Abschied von der Gießkanne“ geführt. Durch eine stärkere
räumliche und sektorale Konzentration der GA/GRW-Mittel und auch anderer
Ressortförderungen auf Wachstumskerne und Branchencluster
sollen Agglomerationsvorteile für eine größere Fördereffizienz nutzbar
gemacht werden. Die strukturschwachen Gebiete sollen indirekt über die
Ausstrahlungseffekte der Agglomerationen mitgezogen werden (Arbeitsmarktzentren/Einpendlerstädte,
Bindung abwanderungsbereiter Menschen aus dem ländlichen Raum und regionale
Arbeitsteilung/ Zulieferbeziehungen). Im Übrigen bleibt ein breites Spektrum
von Fördermaßnahmen und Investitionsanreizen „für die Fläche“, u.a. die Investitionszulage,
Einspeisevergütung für erneuerbare Energien, Bundesverkehrswege, Instrumente
für den ländlichen Raum, aktive Arbeitsmarktpolitik wie auch die öffentliche
Daseinsvorsorge (Bildung, Gesundheit, Soziales, Kultur, Ver- und Entsorgung
mit Energie, Wasser, Abwasser, Abfall, ÖPNV, Post, Telekom, Rundfunk). |
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Verdichtungsräume versus ländliche Räume |
Problem:
Ein
tief ins Umland sich erstreckender Ordnungsraum in Verdichtungsräumen
(Stichwort „Entlastungsorte“, Achsenendpunkte, Siedlungsachsen) entzieht dem ländlichen
Raum das nötige Entwicklungspotential. „Mit dem Konzept der Ordnungsräume
wird die Entwicklung ländlicher Regionen mittels Entwicklungszentren ...
hintangestellt, d.h. der Abbau großräumiger Disparitäten bleibt
unberücksichtigt... die Ordnung des Umlandes von Verdichtungsräumen aufgrund
des hier weiterhin zu erwartenden Wachstumsdrucks herausgestellt“ (Dietrichs,
1986, S. 218). |
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Entwicklungszentren versus |
Entwicklungszentren:
Überlastung der Verdichtungsräume raumübergreifend entgegenwirken durch
gezielten Ausbau von Ober- und großen Mittelzentren (s. Dezentrale
Konzentration, ausgeglichene Funktionsräume) außerhalb des Verdichtungsraumes,
um damit zugleich Entwicklungsimpulse in den ländlichen Raum zu bringen (s.
gleichwertige Lebensverhältnisse) o Entlastungsorte:
Überlastung der Verdichtungsräume durch Ausbau von Orten in Randlage der
Verdichtungsräume entgegenwirken (innerregionales Ausgleichskonzept) (Dietrichs, 1986, S. 220). |
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Entwicklungszentren versus Zentrale Orte |
„Das
Konzept der Entwicklungsschwerpunkte ergänzt und erweitert das
Zentrale-Orte-Konzept durch die Standortkonzentration von Wohn- und
Arbeitsstätten. Da die zentralen Orte bereits vom theoretischen Ansatz her
die originären Konzentrationspunkte für Einwohner sowie Betriebe und
Einrichtungen des tertiären Wirtschaftssektors innerhalb der
Siedlungsstruktur darstellen, liegt die Betonung bei dieser zusätzlichen
Funktion auf der Standortkonzentration von Betrieben des sekundären Sektors
in diesen Zentralorten. Dadurch soll die in der Beschränkung zentraler Orte
auf die Versorgungsfunktion liegende Schwäche des Zentrale-Orte-Konzeptes
überwunden werden...In der Regel dürften nur Oberzentren und allenfalls noch
größere Mittelzentren mit den Zentren regionaler Arbeitsmärkte
zusammenfallen...“ (Dietrichs, 1986, S.
71). Nach Auffassung des Bundes sollte wegen des begrenzten
Entwicklungspotentials und des größtmöglichen Förderungseffektes nur eine
geringe Anzahl von leistungsfähigen Ober- und Mittelzentren in
strukturschwachen Räumen als Entwicklungszentren ausgebaut werden, die als
Entwicklungszentren das System der Zentrale Orte überlagern. Der Bund wollte
damit „gewährleisten, dass eine großräumig dezentralisierte Konzentration in
der Siedlungsstruktur des Bundesgebietes erreicht wird“. Das Oberziel
gleichwertiger Lebensbedingungen erfordere eine leistungsfähige
Siedlungsstruktur. Das sollte sich auch im Fördermitteleinsatz
niederschlagen. Die Länder sahen mehrheitlich darin eine Schwächung und einen
Zentralitätsverlust der Grund- und Kleinzentren und einen raumordnerischen
Rückzug aus der Fläche. Lit. Bruno
Dietrichs: Konzeptionen und Instrumente der Raumplanung: Eine
Systematisierung, Hannover, Vincentz, 1986, Veröffentlichungen der ARL, Band
89, 224f. |
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Großräumige (Vorranggebiete) versus intraregionale
funktionsräumliche Arbeitsteilung (ausgeglichene Funktionsräume) |
Großräumig
funktionsräumliche Arbeitsteilung meint die zwischen Verdichtungsräumen und
ländlichen Gebieten, intraregionale Arbeitsteilung ist ohne überregionale
arbeitsteilige Bezüge. Argumente
pro großräumiger Arbeitsteilung: Vorrang- bzw. Freiraumfunktionen mit
überregionaler Bedeutung sind so ungleich im Raum verteilt, dass sie sich
nicht auf ein Regionenraster aufteilen lassen (Bsp. Wasserversorgungsgebiete
und Erholungsgebiete), eine intraregionale Funktionenvielfalt ist daher nicht
zweckmäßig und müsste außerdem auch den Siedlungsausbau im ländlichen Raum zu
Lasten der Verdichtungsräume einschließen. Das hohe Naturraumpotential und
die Umweltqualität der unbelasteten ländlichen Räume sollte nicht einer
ausgeglichenen Industrialisierung geopfert werden. „Eine den
Vorrangfunktionen entsprechend spezialisierte und damit häufig ausgedünnte
Siedlungs- und Infrastruktur würde keine Strukturdefizite ... mehr aufweisen
und die Raumordnungspolitik infolgedessen von ihren bisherigen Dezentralisierungsversuchen
befreien.“ (Dietrichs, 1986, S. 238) |
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aktive versus passive Sanierung in Rückstandsgebieten |
aktive
Sanierung: Umlenkung sekundären und tertiären Investitionskapitals in
Rückstandsgebiete (z.B. in Entwicklungszentren) passive
Sanierung: Unterlassen der Förderung in Rückstandsgebieten, Hinnehmen der
Abwanderung suboptimal eingesetzter Erwerbsbevölkerung. Passive
Sanierung wird von der Raumordnung nur kleinräumig als vertretbar angesehen
(Abwanderung aus Dörfern und kleinen Zentren), wenn in der betreffenden
Rückstandsregion durch Förderung eines Entwicklungszentrums (mind. Ober- bzw.
Mittelzentrum) zugleich ein Auffangpunkt für die sonst in die
Verdichtungsräume abwandernde Erwerbsbevölkerung geschaffen wird
(innerregionale Konzentration der stagnierenden oder schrumpfenden
Regionsbevölkerung in Entwicklungszentren) (Dietrichs, 1986, S. 232f). |
Disparitäten (Ungleichheiten): = „ungleiche
Lebensbedingungen innerhalb eines genau definierten Raumes in sozialer und
wirtschaftlicher Hinsicht (Arbeitsplätze, Dienstleistungen,
Infrastruktur)…[< lat. disparatum "abgesondert, getrennt"; zu
disparare]“, wikipedia.
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kleinräumige
Disparitäten: |
Stadt-Land-Gegensatz;
auch bei Leitbildern DezKonz, aF, VorrangG nicht vermeidbar |
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großräumige
Disparitäten: |
weltweit:
Zentrum-Peripherie-Gefälle, Europa: West-Ost-Gefälle, "Blaue
Banane"; Deutschland: Süd-Nord-Gefälle, West-Ost-Gefälle;
Ballungsraum/ländlicher Raum |
Finanzausgleich
zwischen den Ländern und den Bund (horizontal, vertikal)
Leitbild: gleichwertige Lebensverhältnis (Art. 72 GG),
Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse (Art. 106 GG);
Gleichheits-/Einheitlichkeits-/Solidar-Föderalismus (kein Konsolidierungsanreiz,
sondern „Prämie auf Verarmung“, Nivellierung), sozialer Bundesstaat (Art. 20
GG)
Gegenmodell: Subsidiarität (Hilfe zur Selbsthilfe),
Eigenverantwortung, Wettbewerbsföderalismus, Fiskalföderalismus
Vorgeschaltete Stufen:
¨ Zerlegung der
Einkommen- und der Körperschaftsteuer
¨ Umsatzsteuervorwegausgleich:
¨
vertikal:
gem. § 106 Abs 3, Satz 4 und Abs. 4, Satz 1 GG: Drei Viertel der Umverteilungsmasse
nach der Einwohnerzahl
¨ horizontal: gem. § 107 Abs. 1, Satz 4 GG: ein Viertel
zur Anhebung des Durchschnitts steuerschwacher Länder bis auf 92 % (Bsp.:
Sachsen-Anhalt: 34 %) (Ergänzungsanteile zur Verminderung besonders großer
Unterschiede bei den Einnahmen, vgl. § 5 Maßstäbegesetz)
1. Länderfinanzausgleich
(horizontaler
Finanzausgleich) (Art. 107 Abs. 1 u. 2 GG) zur Wahrung einheitlicher
Lebensverhältnisse (Art. 72 Abs.2, Art. 106 Abs. 3 Nr. 2 GG). Ausgleich der
Finanzkraft, so dass jedes Land mindestens 95 % des Bundesdurchschnitts
aufweist. 35 % höhere Einwohnergewichtung der Stadtstaaten
(Stadtstaatenprivileg). Volumen 16,3 Mrd. DM (2000).
2. Ergänzungszuweisungen des
Bundes (vertikaler Finanzausgleich) im Anschluss an den horizontalen
Länderfinanzausgleich zur allgemeinen Deckung des dann noch bestehenden
Finanzbedarfs, Ausgleich der Finanzkraft bis auf 99,5 % des
Bundesdurchschnitts. Volumen 26,1 Mrd. DM (2000)
3. Ausgleich für Sonderbelastungen
Art. 106 Abs. 8 GG (Mehrausgaben/Mindereinnahmen) (Bsp. Bundeswehrgarnisonen):
Empfänger: einzelne Länder und Gemeinden
4.
Gemeinschaftsaufgaben Art. 91a GG: Mitwirkung des Bundes bei
für die Gesamtheit bedeutsamen Länderaufgaben, sofern zur Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich:
1. Ausbau und Neubau von Hochschulen
einschließlich der Hochschulkliniken,
2. Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur,
3. Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes
5. Finanzhilfen
für bedeutsame Investitionen
der Länder und Gemeinden, die zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft
oder zur Förderung wirtschaftlichen Wachstum erforderlich sind (Art. 104a Abs.
4 GG).
- - - - - - - -
- - - - - - - - - - - - - -
Hilfen des
Bundes für bestimmte Branchen und Personengruppen:
6. Subventionen (Finanzhilfen, Steuervergünstigungen)
zum Schutz bestimmter Wirtschaftszweige (Härten der Marktpreisbildung
ausgleichen: Bsp. Steinkohlebeihilfe) oder zur Förderung
gesellschaftspolitischer Ziele (Bsp. Eigentumsbildung: Eigenheimzulage)
7. Soziale
Leistungen: Zuschüsse an
private Haushalte bzw. Personen zur wirtschaftlichen Sicherung: u.a. Wohngeld,
Erziehungsgeld, Kindergeld, Jugendhilfe, Sozialhilfe, Bafög
Finanzausgleich: Art. 106 Abs. 3 GG: „Anspruch auf Deckung der notwendigen Ausgaben“;
„Ausgleich der Deckungsbedürfnisse erzielen“, Art. 107 Abs. 3 GG:
„unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgleichen“
Dynamik
Zentrale-Orte-Dynamik
Das
Zentrale-Orte-System ist kein statisches Modell der Siedlungsstruktur, dass
sich äußeren Einflüssen gegenüber neutral verhält. Aus den großen
gesellschaftlichen Trends wie
·
steigendes
Lohnniveau/Kaufkraft,
·
Individualisierung/Motorisierung,
·
(Preis-/Standort-)Wettbewerb:
-
Globalisierung/Rationalisierung (Senkung
von Betriebskosten/Fertigungstiefen), Deregulierung;
-
Europäisierung/europäische
Integration (Übergang zu europaweitem Wettbewerb auch in öffentlichen Bereichen
der Daseinsvorsorge (z.B. Verkehr, Wasserversorgung, Krankenhäuser),
Tertiärisierung; Digitalisierung (Internet)
·
demografischer Wandel:
„weniger, älter, bunter“, u.a. Geburtendefizit, das nicht mehr durch
Zuwanderung ausgeglichen wird, Alterung u.a. durch steigende Lebenserwartung,
steigende Alterslast, Verhältnis Rentner/Erwerbsbevölkerung, steigender Anteil
von Menschen mit Migrationshintergrund)
folgen
·
Suburbanisierung, Ballung;
Ost-West-Wanderung, Entwicklungsgefälle Süd-Nord, West-Ost innerhalb
Deutschlands, Schrumpfung,
·
beständig sinkende
Raumwiderstände, höhere Erreichbarkeiten durch Individualverkehr
·
Konzentrationsprozesse bei
Dienstleistung und Einzelhandel,
·
Krise der öffentlichen
Haushalte und des Sozialstaates; Privatisierung öffentlicher Aufgaben,
·
Ausdehnung von
Versorgungsbereichen für soziale Infrastruktur wie Schulen und andere
öffentliche Dienste sowie
·
Gemeindegebietsreformen,
die zu neuen
Verflechtungsmustern zwischen den Städten und den zu versorgenden Gemeinden
führen und Impulsgeber in der Raumentwicklung sind. Die Aufgabe der Raumordnung
muss es sein, diesen Größensprung nachzuvollziehen und Zentrale Orte da zu benennen,
wo eine Mantelbevölkerung vorhanden ist, die fähig ist, eine leistungsfähige
soziale Infrastruktur zu tragen. Erst unter dieser Voraussetzung können
Zentrale Orte ihre ordnende Rolle im Raum wahrnehmen und ökonomisch
(wirtschaftliche Betriebsgrößen), ökologisch (Minimierung von
Verkehr/Emissionen/Ressourcenverbrauch) und sozial (gleichmäßige Versorgung in
der Fläche) die Forderung an eine nachhaltige Raumnutzung einlösen.
Kleinzentren mit einer Mantelbevölkerung von 5.000 Einwohnern erfüllen diese
Voraussetzungen regelmäßig nicht mehr. Heute ist eine Mindestbevölkerung von
10.000 Einwohnern für den Grundbedarf an sozialer Infrastruktur anzusetzen.
Beispiel
Brandenburg
administrativ: 1995 gab es in Brandenburg 1700
Gemeinden. Nach Abschluss der Gemeindegebietsreform
von 2003 verringerte sich die Zahl auf 436 Gemeinden, das heißt im Durchschnitt
ist jede Gemeinde heute viermal so groß wie 1995. Außerhalb der Gemeindegrenze
liegende Nahbereiche, in denen die umliegenden Dörfer versorgt wurden, sind
jetzt überwiegend eingemeindet, d.h. als Zentrale Orte sind nicht mehr wie
früher ganze Gemeinden anzusehen, sondern nur noch bestimmte Orte (Hauptorte)
innerhalb dieser Gemeinden.
demografisch: ein massiver Geburtenrückgang nach der Wende
(„Wendeknick“) sowie Zu- und Abwanderungen verändern den Bedarf an sozialer
Infrastruktur gravierend, vor allem im Betreuungs- und Bildungsbereich:
Krippen, Kitas, Horte, Grundschulen,
Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Oberstufenzentren sind bereits bzw.
werden in Zukunft zu einem Drittel (Grundschule) bis zur Hälfte geschlossen.
Gesicherte Schulstandorte konzentrieren sich auf Zentrale Orte ab Grundzentren
mit Teilfunktion Mittelzentren. Für die Schulnetzplanung wird zur Bestimmung
ausreichend großer Schuleinzugsgebiete das Verhältnis eines Schülerjahrgangs
zur Gesamtbevölkerung herangezogen. Die heute 15-Jährigen haben beispielsweise
einen Anteil von 1,5 % an der Gesamtbevölkerung, während es beim Neugeborenen-Jahrgang
von 2003 nur 0,7% sind. Das bedeutet, dass für eine Sekundarschule gleicher
Größe (2-zügig, 20 Schüler je Klasse abzüglich Gymnasiasten und Schülern an
Privatschulen) heute ein Einzugsgebiet mit 4.200 EW erforderlich ist, in
Zukunft aber, wenn die Neugeborenen die Grundschule verlassen, erst mehr als
doppelt so viel, nämlich 9.000 Einwohner, die Schule tragen würden
(Mantelbevölkerung). Zurückgehende Einwohnerzahlen haben zugleich sinkende
Steuereinnahmen und Ausgleichszahllungen des Landes zur Folge
(Pro-Kopf-Bemessung).
finanzpolitisch: degressive
Ausgestaltung Soli II ab 2008, Sparzwang verschärft sich weiter aufgrund
Einwohnerrückgang (einwohnerabhängiger Länderfinanzausgleich).
gesellschaftlich (Motorisierung,
Internet): Seit 1995
haben Motorisierung und der Zugang zum Internet die allgemeine Mobilität
grundlegend verbessert. Bei der Motorisierung
gibt es zudem ein ausgeprägtes Land-Stadt-Gefälle: In den ländlichen Gemeinden
verfügen mehr Menschen über einen Pkw als in den Städten. So wuchs allein im
Zeitraum von 1995-2000 in der Gemeinde Karstädt (Prignitz) an der Grenze zu
Mecklenburg-Vorpommern die Pkw-Dichte von 465 auf 554 Pkw je 1000 Einwohner,
während sie in Berlin nur von 352 auf 362 Pkw je 1000 Einwohner anstieg. Dazu
kommt, dass die Gruppe der älteren Frauen, die bisher mangels eines
Führerscheins am stärksten auf den ÖPNV angewiesen war, in der
PKW-Verfügbarkeit von Jahr zu Jahr aufgeholt hat. Mit dem Internet steht jetzt ein Kommunikationsmedium
zur Verfügung, dass bisher zentral angesiedelte Dienstleistungen wie Einzelhandel
und Behördendienste auch in die Fläche bringt („E-Commerce“, „Internethandel“;
„E-Government“). Deutschland ist auf diesem Feld Vorreiter in Europa und könnte
bis
Ende dieses Jahrzehnts den Anteil des Internet-Umsatzes am Produktionswert auf
14,5 % wie in den USA steigern. Die elektronische
Erfassung aller Verwaltungsvorschriften im Land Brandenburg (ursprünglicher
Termin: Ende 2004) und E-Mail-Verbindungen zu Geschäftsbereichen und
Ansprechpartnern der
öffentlichen Verwaltung in Gemeinden, Kreisen und auf Landesebene verschafft
den Bürgern einen orts- und zeitunabhängigen Zugang zur Verwaltung, so dass es
in Zukunft heißen kann: „Die Daten der Verwaltung und des Bürgers reisen, nicht
der Bürger“.
raumordnerisch Suburbanisierung: Die nach der Wende auch in Ostdeutschland
einsetzende und von der Motorisierung beförderte Stadtflucht in die
Umlandgemeinden hat zu rapiden Bevölkerungsverlusten in der Kernstädte geführt
und ist neben der Fernwanderung in die alten Bundesländer und dem Geburtenknick
der dritte wesentliche Grund, warum Zentrale Orte ihre im LEP I geforderte
Mindesteinwohnerzahl nicht erreicht haben.
verkehrlich (ÖPNV,
Straßen): Straßenneu, Straßenausbau und Ortsumgehungen
haben die Reisezeiten sowohl im Individualverkehr als auch im ÖPNV verkürzt,
der Aktionsradius des Einzelnen hat sich durch höhere Reisegeschwindigkeiten
sowohl auf der Straße wie auf der Schiene vergrößert. Zusammen mit der stark angewachsenen Motorisierung gerade in den
ländlichen Gemeinden ergibt sich damit für den Verbraucher eine Wahlfreiheit
für seine Versorgungswege, bisherige Einzugs- und Verflechtungsbereiche von
Zentralen Orten verlieren stark an Bedeutung (Mehrfachorientierung der
Verbraucher). Die noch im LEP I beklagte fehlende Versorgungsgerechtigkeit
und das „zu weitmaschige Netz von Grundzentren“, das zur Einführung von
Kleinzentren führte, können unter den jetzigen Mobilitätsbedingungen auf dem
Lande nicht mehr handlungsleitend sein. Von den 153 Zentralen Orten, die im LEP
I und den Regionalplänen festgelegt wurden, besitzen 44 Gemeinden kein
Stadtrecht (1 Mittelzentrum, 14 Grundzentren, 29 Kleinzentren), d.h. es handelt
sich um größere Gemeinden, die aber nach Siedlungsform und ihren
kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen keinen städtischen Charakter
haben (vgl. § 11 Abs. 2 GO), bei denen also davon ausgegangen werden kann, dass
sie nur bei einzelnen Funktionen eine Versorgungsaufgabe übernehmen konnten,
ihnen aber wesentliche Ausstattungsmerkmale für die befriedigende ganzheitliche
Versorgung der Nahbereiche fehlte. Nach dem derzeitigen Entwurf für den LEP ZOS
werden nur noch 2 Gemeinden im engeren Verflechtungsraum (Schönefeld und Neuenhagen) kein Stadtrecht haben.
wirtschaftlich (Einwohnerdichte;
Mindestgröße von Einrichtungen) Sinkt die Einwohnerzahl, vergrößert sich der
Einzugsbereich von Zentralorten, um die Mindestauslastung der öffentlichen
Einrichtungen zu gewährleisten (Kitas, Schulen, Jugendfreizeitheime,
Krankenhäuser u.a.). Verringert sich darüber hinaus der Anteil eines
Schülerjahrgangs an der Gesamtbevölkerung (Wendeknick), sind ebenso größere
Versorgungs- bzw. Einzugsbereiche zu bilden. Der Einzugsbereich einer
Oberschule wird sich von durchschnittlich 88 auf 195 km² mehr als verdoppeln.
Teilweise wurde durch Senkung von Größenstandards (Mindest-Zügigkeit,
Mindest-Klassenfrequenz, „kleine Grundschule“ mit jahrgangsübergreifendem
Unterricht gem. § 19 Abs. 4 Schulgesetz Land Brandenburg) versucht, die
Schließung von Schulstandorten und infolgedessen die Vergrößerung von
Einzugsbereichen zu verhindern. Zunehmend gerät dies in einen Zielkonflikt mit
Bildungsstandards (Pisa-Schock): größere Lernerfolge sind in kürzeren
Bildungszeiten zu vermitteln (Abitur nach 12 Jahren), trotzdem das zu
vermittelnde Wissen stetig wächst. Ohne eine genügende Spezialisierung von
Lehrkräften, die nur an größeren Schulen möglich ist, wird die notwendige
Produktivitätssteigerung nicht möglich sein. Eine Senkung der Mindestgröße zur
Vermeidung von Schulschließungen stellt genau diese Qualitätssteigerung in
Frage.
Im
Bereich der verbrauchernahen Versorgung war seit der Massenmotorisierung ab den
70er Jahren ein Rückzug der Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe aus der
Fläche infolge betrieblicher Konzentrationsprozesse zu beobachten. Der Tante-Emma-Bedienungsladen
konnte in den ländlichen Gebieten nicht mit dem Gemischtwarenladen zur
Selbstbedienung mit durchschnittlich 60 m² und schließlich dem Discounter und
Supermarkt mit 400-600 m² Verkaufsfläche konkurrieren (Gerhard Stiens
und Doris Pick, Die
Zentrale-Orte-Systeme der Bundesländer, RuR 5/6/1998). Das Auto
begründete eine Wahlfreiheit im Raum, die der wirtschaftlichen Konzentration
Vorschub leistete. Ein Blick über die Oder in das weniger stark motorisierte
Polen (289 PKW/1.000 EW ggü. 541 PKW/1.000 EW in Deutschland) zeigt eine
ungleich bessere Nahversorgung im ländlichen Raum.
Zentrale-Orte-Verbund: Um das kostenträchtige kulturelle
Angebot bei Theatern und Orchestern für die Oberzentren Potsdam, Brandenburg/H
und Frankfurt/Oder aufrecht zu erhalten, wurde 1999 ein Theater- und
Orchesterverbund ins Leben gerufen. Neben den Vorführungen in ihren
angestammten Spielstätten gastieren seitdem das Potsdamer Hans-Otto-Theater,
das Brandenburger Musiktheater sowie das Frankfurter Sinfonieorchester jeweils
in den anderen Oberzentren. Seit 2008 bietet auch das Staatstheater Cottbus auf
vertraglicher Grundlage Musiktheaterproduktionen im Verbund an, ohne selbst
Verbundmitglied zu sein.
Meldungen: MWFK
Brandenburg, Paraphierung; Verhandlungen
Unter
einem Cluster wird ein Produktionsnetzwerk von stark
interdependenten Unternehmen (einschließlich spezialisierter Zulieferer) mit
internationaler Orientierung in einem wachsenden Wirtschaftszweig verstanden,
die in einer Wertschöpfungskette verbunden sind; das kann strategische
Allianzen mit Universitäten, Forschungsinstituten, wissensbasierten Dienstleistungen,
Brücken-Institutionen (Broker, Berater) und Kunden einschließen. Dagegen
agieren auf den sog. Kompetenzfeldern eher regionale Unternehmen, die Netzwerke
sind weniger stark ausgeprägt.