Raumordnerische Leitbilder

Leitbilder der Raumordnung

Stefan Krappweis        http://planung-tu-berlin.de/

 

 

 

Leitbilder der Raumordnung - Raumordnerische Leitbilder

 

 

Konkurrierende Leitbilder

 

 

ausführlich s. http://planung-tu-berlin.de/Bodennutzungsplanung/4-regionaleKonzepte.ppt

 

Leitbild

Merkmale

Achsen

Achsen

Probleme

1. Anfang 20. Jahrhundert: Ringförmiges Großstadtwachstum vermeiden, Umwelt- und Erholungsbedingungen für Stadtbevölkerung sichern.

2. Infrastrukturausbau hierarchisieren und bündeln

Lösung: Bündelungskonzept für Siedlungswachstum und Infrastrukturausbau entlang von überörtlichen Verkehrstrassen (Schiene, Straße,  Wasserstraße) mit Potential zur Verkehrsverlagerung auf Schiene (Massenleistungsfähigkeit, Stauvermeidung, Umweltschutz) und Wasser;

kleinräumig: Stadt-Umland: Siedlungsachse, Umlandsiedlungsachse, Verdichtungsachse (ordnende Vorgabe zur Steuerung der Suburbanisierung, Siedlungswachstum auch auf nicht-zentrale Orte entlang der Achse lenken zur Freihaltung der Achsenzwischenräume)

großräumig:

a) Verkehrs- und Verbindungsachse erster und zweiter Ordnung je nach zu verbindenden Zentren (Ober-, Mittelzentren): Infrastrukturausbau, Verbindungsqualität, Erschließungsfunktion, Leistungsaustausch zwischen Zentren ohne Siedlungswachstum nicht-zentraler Orte entlang der Achse.

b) Entwicklungsachse: Infrastrukturausbau und Siedlungswachstum auch nicht-zentraler Orte entlang der Achse.

Lit. Bruno Dietrichs: Konzeptionen und Instrumente der Raumplanung: Eine Systematisierung, Hannover, Vincentz, 1986, Veröffentlichungen der ARL, Band 89, S. 78ff.

Die „Achse“ („Stab oder Stange, um die sich Teile drehen und die diese starr verbindet,“ Knauer, Das große Wörterbuch, 1985) ist vom „Siedlungsband“ zu unterscheiden: Eine Autofahrt entlang einer Achse sollte im Idealfall durch kilometerlange freie Landschaft zwischen den Orten führen (Genuss von Orts- und Landschaftsbildern, Erholung, Biotopverbund, Klimaausgleich/Frischluftzufuhr), während diese bei einer Fahrt im Siedlungsband vielleicht nie zu sehen ist (Bandstadt, Städteband, Straßendorf). Das Achsen-Konzept stärkt den Schienenverkehr und den übrigen Öffentlichen Personennahverkehr, dessen Haltepunkte sich meist in Ortskernnähe befinden, das Band-Konzept ist klar individualverkehrsorientiert - bei Vermeidung der unerwünschten Zersiedlungswirkungen des Autos außerhalb des Siedlungsbandes.“ Um bandartige Entwicklungen innerhalb von Achsen zu verhindern, werden in Raumordnungsplänen zumeist Grün- bzw. Siedlungszäsuren festgelegt, die unerwünschte Siedlungserweiterungen unterbinden.

Gleichwertige-Lebensverhältnissse

gleichwertige

Lebensverhältnisse

 

 

Problem: Disparität (Stadt-Land-Gefälle, Ballungsräume, strukturschwache Räume)

Lösung: Zentrale Leitvorstellung des Bundes und der Länder zur gleichmäßigen Entwicklung der Teilräume (Art. 72 GG, ROG, Länderverfassungen, Landesplanungsgesetze) und zur sozialen Sicherung der Bevölkerung („sozialer Bundesstaat“, Art. 20 GG) bezogen auf Leistungen der Daseinsvorsorge, des Einkommens und der Erwerbsmöglichkeiten: „In den jeweiligen Teilräumen sind ausgeglichene wirtschaftliche, infrastrukturelle, soziale, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben  (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 ROG) – ausgeglichene wisök-Verhältnisse.  U.a. werden über den horizontalen und vertikalen Finanzausgleich die Steuerkraftunterschiede der Bundesländer tendenziell nivelliert, d.h. Länder mit unterdurchschnittlicher Finanzkraft werden an den Bundesdurchschnitt herangeführt (99,5 %), während die Steuerkraft der Geberländer durch ihre Ausgleichsbeträge in Richtung des Durchschnitts absinkt. Im Unterschied zu dem bundesdeutschen Leitbild verfolgt die Europäische Union zwar auch das Ziel des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhaltes, der Kohäsion und der Solidarität, ohne jedoch dabei etwa eine gleichwertige Finanzkraft durch einen Finanzausgleich orientiert am EU-Durchschnitt herzustellen. Mit dem Kohäsionsfonds finanziert die EU Projekte in Mitgliedsstaaten mit Pro-Kopf-BIP von  weniger als 90% des EU-Durchschnitts, mit der Strukturfondsförderung in Ziel-1-Gebieten werden Projekte in rückständigen Regionen mit Pro-Kopf-BIP von  weniger als 75 % des EU-Durchschnitts finanziert. Ziel ist es, den Rückstand zu verringern (Art. 158 EG-Vertrag) und zum Ausgleich der wichtigsten regionalen Ungleichgewichte in der Gemeinschaft beizutragen (Art. 160 EG-Vertrag), nicht aber gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen.  

Zentrale Orte

Zentrale Orte

 

Problem: Versorgung der Dorfbevölkerung mit zentralen Gütern des täglichen, gehobenen und höheren Bedarfs. Nicht jedes Gut bzw. jede Dienstleistung kann in jedem Ort angeboten werden. Anders als bei dezentralen Gütern wie Post, Rundfunk, Strom, Telekommunikation, Trinkwasser, die sogar in jeden Haushalt geliefert werden (flächendeckende Sicherstellung der Grundversorgung der Bevölkerung bei technischer Infrastruktur, vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 4 ROG), bestimmt bei zentralen Gütern die Häufigkeit der Nachfrage die Reichweite bzw. Mindestgröße eines Marktgebietes (Anzahl von Konsumenten). Der Begriff „Mantelbevölkerung“ beschreibt dabei die „Mindestbevölkerung im Einzugsbereich eines zentralen Dienstes, die notwendig ist, um eine Kapazitätsauslastung bzw. rentablen Betrieb zu gewährleisten“1 Häufig nachgefragte Produkte/DL haben eine kleine Reichweite bzw. ein kleines Marktgebiet (z.B. Lebensmittel; Hausarzt), selten nachgefragte Produkte/DL (z.B. Unterhaltungselektronik; Facharzt, Radiologe) eine große Reichweite bzw. ein großes Marktgebiet. Man spricht auch von der Tragfähigkeit eines Versorgungsgebietes, wenn die Anzahl der dort lebenden Konsumenten ausreicht, die benötigten Güter und Dienstleistungen wirtschaftlich zu tragen. Die Versorgung der Dörfer und kleinen Siedlungen mit zentralen Gütern war immer die Aufgabe der Städte bzw. der Orte mit städtischen Funktionen (z.B. Flecken, Marktorte). Aus der Bündelung von Betrieben mit ähnlich großen Absatzgebieten entsteht ein hierarchisch gestaffeltes Städtesystem bzw. Zentrale-Orte-System.

Lösung: In der Raumordnung hat sich aufgrund der verschiedenen großen notwendigen Einzugsgebiete ein Zentrale-Orte-System auf mehreren Ebenen herausgebildet: Kleinzentren, Unter-/Grundzentren (Kleinstädte), Mittelzentren (Mittelstädte) und Oberzentren (Großstädte), die von einem Nah-. Mittel- bzw. Oberbereich als Einzugs- bzw. Versorgungsgebiet umgeben sind. Damit soll die Deckung des Bedarfs aller wichtigen Güter der Daseinsvorsorge in zumutbarer Entfernung (30-, 60-, 90-Minuten-ÖPNV-Distanz) gewährleistet werden, indem für jede Stufe Ausstattungsstandards für öffentliche Einrichtungen, Kultur, Handel und Dienstleistungen definiert werden, die dort wirtschaftlich betrieben werden können (vgl. Bündelungsgebot für soziale Infrastruktur vorrangig in Zentralen Orten,  § 2 Abs. 2 Nr. 4 ROG). Die Größe der Einzugsbereiche (km-Radien der Ober- und Mittel- und Nahbereiche) hängt vor allem von der Bevölkerungsdichte in dem jeweiligen Bundesland ab. Und je nachdem, ob die Bundesländer der Tragfähigkeit der Versorgungsbereiche (ausreichende Mantelbevölkerung) oder der Erreichbarkeit der Einrichtungen den Vorrang geben, ist das Zentrale-Orte-System entweder klassisch dreigeteilt oder tiefer gegliedert (Kleinzentren, Versorgungsorte, Teilfunktionen und Funktionsteilungen), teilweise kommt es zu Funktionsteilungen, ohne dass diese im Raumordnungsplan festgelegt wurden, Bsp. Theater- und Orchesterverbund Brandenburger Oberzentren. Eine Festlegung von Zentren in Funktionsteilung ist raumordnerisch sinnvoll, sofern ein sich ergänzendes Funktionsprofil, Komplementarität statt Konkurrenz bei den Einrichtungen der Daseinsvorsorge, gemeinsamer Versorgungsbereich, angemessene räumliche Nähe zueinander und im Versorgungsbereich, verkehrliche Verbindung untereinander und zum Versorgungsbereich sowie der Wille zur Kooperation  (Bsp. raumordnerischer Vertrag) besteht.

Aufgrund der ständig wachsenden Mobilität und des stark vergrößerten Aktionsradius der Bevölkerung (Motorisierung, Straßenbau) und der daraus erwachsenden Mehrfachorientierung beim Konsum zentralörtlicher Güter und Dienstleistungen verliert die Frage der Erreichbarkeit gegenüber den Tragfähigkeitsproblemen in Schrumpfungsregionen an Bedeutung. Das Zentrale-Orte-System eignet sich insbesondere zur Steuerung von fünf raumbedeutsamen Bereichen: Wohnsiedlungstätigkeit, Gewerbliche und industrielle Nutzung (große Mittelzentren und Oberzentren), Versorgung/(großflächiger) Einzelhandel, Zentralörtliche Einrichtungen/Infrastruktur sowie Verkehrinfrastruktur, wobei diese Funktionen je nach zentraler Stufe unterschiedlich ausgesprägt sind. Zentrale Orte wirken auf der Makroebene durch ihre zentrale Lage im Einzugsgebiet und auf der Mikroebene durch die Mischung der verschiedenen Funktionen (zumindest auf der Ortsebene) verkehrsminimierend. In der Summe  integriert das Zentrale-Orte-Konzept die Dimensionen der Nachhaltigkeitstriade „Ökonomie, Ökologie und Soziales (Daseinsvorsorge)“ besser als konkurrierende Konzepte (Bsp. Städtenetze). Das Zentrale-Orte-System ist kein statisches Siedlungsstrukturmodell, es ist der Dynamik gesellschaftlicher Trends unterworfen.

„Das BBR stuft

· Mittelzentren als in ihrer Tragfähigkeit gefährdet beziehungsweise stark gefährdet ein, wenn sie ... unter dem Schwellenwert von 35.000 Einwohnern im Verflechtungsbereich liegen;

· Oberzentren, wenn sie ... unter den Schwellenwert von 300.000 Einwohnern im Verflechtungsbereich liegen.

Erreichbarkeit
Beschreibt die räumliche Lagegunst einer Region/eines Ortes in Bezug zu Gelegenheiten in anderen Regionen/Orten. Sie ist günstig, wenn zum Beispiel Oberzentren in 90/60 Minuten und Mittelzentren in 45/30 Minuten mit dem ÖPNV/Motorisierten Individualverkehr erreicht werden.“ (Glossar Raumordnung, Stichwort „Daseinsvorsorge“, http://www.bmvbs.de)

 

Lit.: 1 Hartmut Leser: Diercke Wörterbuch Allgemeine Geographie. Westermann dtv, S. 492, München, 1997; Walter Christalla: Die zentralen Orte in Süddeutschland, eine ökonomisch-geographische Untersuchung über die Gesetzmäßigkeiten der Verbreitung und Entwicklung der Siedlungen mit städtischen Funktionen“, 1933. MKRO-Entschließungen vom 8.2.1968 (UZ), 15.6.1972 (MZ) und 16.6.1983 (OZ); Blotevogel:  Theorie der Zentralen Orte; Gerhard Stiens, Doris Pick: Die Zentralen-Orte-Systeme der Bundesländer, RuR 5/6 1998. Hans H. Blotevogel (Hrsg.): Fortentwicklung des Zentrale-Orte-Konzepts, ARL, Hannover 2002.

Dezentrale Konzentration

Dezentrale

Konzentration

Problem: monozentrische Siedlungsstruktur, schädliches Ballungsraumwachstum bzw. überlastete Verdichtungsräume, Verkehrsstau, Umweltbelastung

Lösung: Umverteilungskonzept

kleinräumig: Entlastungsorte in Randlage der Verdichtungsräume ausbauen (innerregionales Ausgleichskonzept). Gartenstadtkonzept von Ebenezer Howard; New Tows Act 1946 in Großbritannien, Entlastung von  London und Manchester,  vgl. Frederic Osborn and A. Whettick, The New Towns (2d rev. ed. 1969); H. Evans, ed., New Towns: The British Experience (1972).

großräumig: Entwicklungs-, Wachstums- und Agglomerationsförderung für Oberzentren und große Mittelzentren außerhalb des Ballungsraumes („leistungsfähige Zentrale Orte“, § 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG), Entlastung des Metropolenraumes (Flächenrestriktionen in Kernstadt und Umland), Umsteuerung hin zu Regionalen Entwicklungszentren, die auch zugleich Auffangorte für abwanderungsbereite Einwohner aus peripher-ländlichen Gebieten sind und von denen zugleich Entwicklungsimpulse in den ländlichen Raum ausgehen (s. gleichwertige Lebensverhältnisse); großräumige Dezentralisierung bei kleinräumiger Konzentration (s. Wachstumspole). Bedeutung einer hinreichenden Ausstattung mit mittel- und oberzentralen Funktionen für daraus folgende brancheninterne und externe Agglomerationsvorteile. Stärkung der Polyzentralität, Entwicklung einer großräumig ausgewogenen Siedlungsstruktur.

Wachstumspole

 

Wachstumspole

Problem: Wachstum findet räumlich polarisiert statt, ungleiches ökonomisches Wachstums, Polarisationstheorie, Jean Perroux, Lasuén (1973), mit zunehmender Stadtgröße bzw. Zentralität bessere Standortvoraussetzungen für industrielles Wachstum in der Form sektoraler Unternehmenscluster.

Lösung: Wachstumspole bzw. Förderstädte so im Raum verteilen, dass sie als regionale Arbeitsmarktzentren/Einpendlerstädte in den ländlichen Raum ausstrahlen, abwanderungsbereite Menschen aus dem ländlichen Raum binden und regionale Arbeitsteilung (Zulieferbeziehungen) begünstigen. Die hinreichende Ausstattung mit zentralen Funktionen für daraus folgende brancheninterne und externe Agglomerationsvorteile ist zu sichern. Trend: Produzierendes Gewerbe zieht sich seit zwei Jahrzehnten aus den meisten großen Zentren in das Umland zurück (Entindustrialisierungsprozess durch Suburbanisierung), Straßentransport statt Schiene. Nicht mehr die Stadt, sondern die Stadtregion ist Wachstumspol. Das Schwerpunktortekonzept kann zum Gestaltungsmittel der Strukturpolitik (s. Dezentrale Konzentration) bzw. Regionalpolitik werden (Förderung der gewerblichen Wirtschaft - GA, Verstärkung von Agglomerationsvorteilen statt flächenhafter Förderung). Problem: Bestimmung der Polgröße, ab der räumliche Impuls- und Verstärkungseffekte auftreten bzw. Optimum erreichen. Gegenwärtig steht bei der GA-Förderung die Bindung an Fördergebiete (strukturschwache Regionen) und Förderbranchen (Exportbasis-Ansatz) im Vordergrund, weniger an Schwerpunktorte. Die Länder können jedoch innerhalb der Fördergebiete Förderschwerpunkte bestimmen. Bsp. Brandenburg: Neuausrichtung der Förderpolitik („Stärken stärken“ durch regionale und sektorale Fokussierung von Landesmitteln) in der Wirtschaftsförderung auf Branchenkompetenzfelder und Branchenschwerpunktorte, darüber hinaus in weiteren wachstumsrelevanten  Förderprogrammen und Haushaltsansätzen auf regionale Wachstumskerne (RWK) (vgl. Zweiter Bericht IMAG Aufbau Ost,  S. 5, Vorschläge zu den RWK u.a. in den Bereichen Arbeit, Bildung, Wissenschaft, Städtebau, Verkehr, Kultur)

ausgeglichene

Funktionsräume

Problem: schädliches Ballungsraumwachstum, Disparitäten; vgl. Dezentrale Konzentration, Wachstumspole

Lösung: System begrenzter Agglomerationen (Mindestgröße: 100.000 Einwohner, Förderung von 50 - 80 Städten), die mit Ballungsräumen konkurrieren können, Stadt-Land-Arbeitsteilung kleinräumig. Ende 1960er bis 1980er Jahre;  vgl. Detlef Marx, Rainer Thoss, Beirat für Raumordnung des BMBau

großräumig-funktionale

Arbeitsteilung und Vorranggebiete

Problem: Freiflächenverbrauch, Überformung der Landschaft, ökologische Schäden

Lösung: Arbeitsteilung großräumig je nach Begabung der Teilräume, keine ausgeglichenen Funktionsräume schaffen; Abschied nehmen von schädlicher interregionaler Nivellierungspolitik (gleichwertige Lebensverhältnisse). Die alte Arbeitsteilung zwischen Stadt und Land fördern, flächendeckende Industrialisierungsstrategie der ländlichen Räume verursacht irreparable ökologische Schäden der dortigen noch intakten Naturräume. 1970er Jahre, H. Weyl und K. H. Hübler

ROG-Grundsätze zum ländlichen Raum: „Ländliche Räume sind als Lebens- und Wirtschaftsräume mit eigen­ständiger Bedeutung zu entwickeln. Eine ausgewogene Bevölke­rungsstruktur ist zu fördern. Die Zentralen Orte der ländlichen Räume sind als Träger der teilräumlichen Entwick­lung zu unterstüt­zen. Die ökologischen Funktionen der ländli­chen Räume sind auch in ihrer Bedeutung für den Gesamt­raum zu erhalten.“ § 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG

Städtenetze

 

Städtenetze

Problem: IV-Motorisierung verschärft Stadt-Umland-Konkurrenz (Suburbanisierung), löst traditionelle Verflechtungs- und Einzugsbereiche auf (großflächiger Einzelhandel); größerer Aktionsraum des Bürgers schafft Wahlfreiheit bei Nachfrage nach zentralen Gütern, Aufrechterhaltung von Versorgungsstandards/Regelausstattung wird zu kostspielig, da die Auslastung aufgrund von Mehrfachorientierungen der Konsumenten nicht gesichert ist. Bedeutungsverluste der Städte.

Lösung: Städte stärken sich durch Vernetzung und Verbund bei gemeinsamen Interessen im Bereich zentralörtlicher (Bsp. Theater- und Orchesterverbund Brandenburger Oberzentren) und jenseits zentralörtlicher Versorgungsaufgaben (historisch: Hanse, Handelsbündnis; heute: Stadtmarketing, Städtetourismus, Wirtschaftsförderung). Dabei kommt es ggf. auch zur Arbeitsteilung zwischen Städten im intraregionalen Bereich, jeder investiert in Alleinstellungsmerkmale, spezialisierte Angebote mit hoher Attraktivität, höherer Aktionsradius durch Vollmotorisierung schafft Voraussetzung für Nachfrage im Städtenetzraum, Vermeidung kostenträchtiger Parallelinvestitionen. Problematisch ist eine solche Arbeitsteilung im Bereich der zentralörtlichen (Nah-)Versorgungsinfrastruktur, wenn die Netzpartner weiter auseinander liegen, da sich dadurch die Anzahl und Länge der Wege für den Konsumenten erhöhen. Das dem ZO-Ansatz zugrundeliegende verkehrsminimale Prinzip wird dadurch aufgehoben (s.o. Zentrale Orte) ; 1990er Jahre, Raumordnungspolitischer Orientierungsrahmen 1993;  Gerhard Stiens, Doris Pick, Die Zentralen-Orte-Systeme der Bundesländer, RuR 5/6, 1998

Regionalisierung

Problem: Globalisierungseffekte führen in entwickelten Hochlohnländern zu einem Exodus der standardisierten Massenproduktionen hinein in Billiglohnländer.

Lösung: Zukunft in Handwerk und Industrie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Großbetriebe mit hoher Innovationsfähigkeit, flexibler Fertigung bei gleichzeitiger Spezialisierung mit enger kommunikativer Vernetzung zu Zulieferern für die laufende Abstimmung flexibler Produktionen bei immer kürzeren Produktzyklen. Auf Ebene überschaubarer Regionen können Transaktionskosten für wirtschaftliches „Networking“ minimiert  sowie Ballungsprozesse und Wachstum durch horizontale (Konkurrenten, die im Wettbewerb miteinander stehen, sich intensiv beobachten und am Innovationswettlauf teilnehmen) und vertikale Dimension (Verflechtung über Zuliefer- und Absatzbeziehungen) induziert werden. Bsp. Drittes Italien in den traditionellen Branchen Textil, Kleidung, Schuhe, Leder, Keramik, vgl. Harald Bathelt u.a,  Wirtschaftsgeographie, 2. Aufl. 2003, S. 182f

nachhaltige

Raumentwicklung

Problem: Freiflächenverbrauch, Siedlungsdispersion, Verkehrswachstum

Lösung: Eindämmung Flächenverbrauch, Zukunftsfähigkeit des Siedlungssystems offen halten (intergenerativ), Verkehrsvermeidung, Konzentration, Bündelung, Nähe statt Ferne, intraregionale Stoffkreisläufe, Beschaffung und Absatz in der Region, Tragekapazität des Raumes (Ressourcenverbrauch) möglichst nicht überschreiten; ROG 1998

 

 

Konkurrierende Leitbilder

 

 

Ausgleich versus Wachstum

„Auslöser für diese Debatte sind niedrige Wachstumsraten und die Finanzmisere der öffentlichen Haushalte.“ Erich Tilkorn, Wolfgang Roters, Rainer Danielzyk (10. Konferenz, s.u.).  „Über lange Zeit konnte man beides gleichzeitig tun: (1) den Wünschen der wirtschaftlich starken Städte durch verbesserte Infrastruktur entsprechen...und (2) mit den auf regionalen Ausgleich bedachten Politikbereichen wie der Raumplanung, aber auch dem horizontalen Finanzausgleich zwischen Ländern und zwischen Kommunen, breit gestreut in der Fläche fördern. Mit knapperen Mitteln wird die Frage drängender, wo diese denn "am besten" verwendet werden, eher (oder nur?) für Ausgleichszwecke oder eher (oder nur?) für Wachstumszwecke.“ Horst Zimmermann. Ausgleich versus Wachstum – Paradigmenwechsel in der räumlichen Planung? 10. Konferenz für Planerinnen und Planer NRW am 04. November 2004 im Wissenschaftspark Gelsenkirchen.

 „Die GA [Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur] ist Ausgleichs- und Wachstumsinstrument zugleich. Sie ist Ausgleichsinstrument, weil sie nach dem Prinzip der Subsidiarität auf strukturschwache Regionen begrenzt ist. Sie ist zugleich Wachstums­instrument, weil sie einen investiven, nicht konsumtiven Ansatz verfolgt.“ (BMWi)

Ob der öffentliche Mitteleinsatz dem Ausgleich dient oder dem Wachstum, ist nicht leicht zu beantworten. Eine Unterscheidung nach der Verwendung für „Konsumoder „Investition“ hilft zunächst weiter. Gelder der sozialen Sicherung können zum Ausgleich gerechnet werden, da sie hauptsächlich für den privaten Konsum ausgegeben werden. Insbesondere die umfangreichen Transfers der Sozialversicherung (Arbeitslosengeld, Lohnzuschüsse und Rente), aber auch die nachrangige Sozialhilfe und das Wohngeld gewährleisten eine „geräuschlose Basissicherung“ und Stabilisierung strukturschwacher Regionen (Zarth u. a.). Länderfinanzausgleich (LFA) und Bundesergänzungszuweisungen (BEZ bzw. SoBEZ – Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen) dienen zwar ebenfalls dem Ausgleich, diese nicht zweckgebundenen Mittel können von den Ländern aber durchaus auch investiv für eine wachstumsorientierte Strukturpolitik verwendet werden. Brandenburg hat 2007 insgesamt 97 Prozent der SoBeZ für Investitionen eingesetzt und so die „Infrastrukturlücke“ gegenüber den alten Bundesländern verkleinert. Darüber hinaus ist es abhängig von der räumlichen Betrachtungsebene (national, regional), ob öffentliche Mittel dem Ausgleich oder Wachstum zugerechnet werden. Gesamtwirtschaftlich betrachtet dient die GA-GRW dem Ausgleich, regional gesehen können die Mittel wachstumsfördernd wirken. Nicht jede Investition taugt nach Ansicht von Lammers für das Prädikat „wachstumsfördernd“: „Regionaler Strukturpolitik [sind] nicht schon deshalb wachstumsfördernde Wirkungen zuzusprechen, weil durch sie private und öffentliche Investitionen unterstützt werden. Für die geförderten Regionen mag es einen positiven Impuls geben, bei gesamtwirtschaftlicher Perspektive ist indes der Ressourcenentzug in anderen Regionen in Rechnung zu stellen, der die gesamtwirtschaftliche Wachstumsbilanz belastet...“ „Je umfassender und kleinräumiger das Ausgleichsziel verfolgt wird, desto größer sind vermutlich heute die gesamtwirtschaftlichen Effizienzeinbußen.“ Allerdings soll regionale Strukturpolitik mittels GA nicht in erster Linie das gesamtwirtschaftliche Wachstum erhöhen, sondern den Rückstand strukturschwacher Regionen verringern. Ziel ist, „in schwachen Regionen die Stärken zu stärken“ (Richter, 2006). „Auf die Förderung strukturstarker Regionen wird dagegen bewusst verzichtet. Die strukturstarken Regionen sind gefordert, aus eigener Kraft den Anschluss an die Wettbewerbsfähigkeit zu halten.“ (BMWi). Zu ihnen zählen insbesondere die Metropolregionen in den alten Bundesländern. Die Aufgabe der Bundespolitik beschränkt sich in diesem Falle darauf, durch günstige allgemeine Rahmenbedingungen die Konkurrenzfähigkeit des Standorts Deutschland zu erhöhen. Eine nationale Spitzenförderung - etwa wie im Sport oder den Künsten - mit dem Ziel gesamtwirtschaftlicher Wachstumseffekte besteht bisher nur im Bereich der Wissenschafts- und Innovationspolitik des BMBF (Exzellenzinitiative für Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen, Hightech-Strategie, Spitzencluster).

Sparzwänge in den Ländern mit GA-Fördergebieten haben ab 2005 einen Paradigmenwechsel vom ausgleichsorientierten hin zum wachstumsorientierten Fördermitteleinsatz eingeleitet und zum „Abschied von der Gießkanne“ geführt. Durch eine stärkere räumliche und sektorale Konzentration der GA/GRW-Mittel und auch anderer Ressortförderungen auf Wachstumskerne und Branchencluster sollen Agglomerationsvorteile für eine größere Fördereffizienz nutzbar gemacht werden. Die strukturschwachen Gebiete sollen indirekt über die Ausstrahlungseffekte der Agglomerationen mitgezogen werden (Arbeitsmarktzentren/Einpendlerstädte, Bindung abwanderungsbereiter Menschen aus dem ländlichen Raum und regionale Arbeitsteilung/ Zulieferbeziehungen). Im Übrigen bleibt ein breites Spektrum von Fördermaßnahmen und Investitionsanreizen „für die Fläche“, u.a. die Investitionszulage, Einspeisevergütung für erneuerbare Energien, Bundesverkehrswege, Instrumente für den ländlichen Raum, aktive Arbeitsmarktpolitik wie auch die öffentliche Daseinsvorsorge (Bildung, Gesundheit, Soziales, Kultur, Ver- und Entsorgung mit Energie, Wasser, Abwasser, Abfall, ÖPNV, Post, Telekom, Rundfunk).

Verdichtungsräume versus ländliche Räume

Problem:

Ein tief ins Umland sich erstreckender Ordnungsraum in Verdichtungsräumen (Stichwort „Entlastungsorte“, Achsenendpunkte, Siedlungsachsen) entzieht dem ländlichen Raum das nötige Entwicklungspotential. „Mit dem Konzept der Ordnungsräume wird die Entwicklung ländlicher Regionen mittels Entwicklungszentren ... hintangestellt, d.h. der Abbau großräumiger Disparitäten bleibt unberücksichtigt... die Ordnung des Umlandes von Verdichtungsräumen aufgrund des hier weiterhin zu erwartenden Wachstumsdrucks herausgestellt“ (Dietrichs, 1986,  S. 218).

Entwicklungszentren versus

Entlastungsorte

Entwicklungszentren: Überlastung der Verdichtungsräume raumübergreifend entgegenwirken durch gezielten Ausbau von Ober- und großen Mittelzentren (s. Dezentrale Konzentration, ausgeglichene Funktionsräume) außerhalb des Verdichtungsraumes, um damit zugleich Entwicklungsimpulse in den ländlichen Raum zu bringen (s. gleichwertige Lebensverhältnisse)

o       Entlastungsorte: Überlastung der Verdichtungsräume durch Ausbau von Orten in Randlage der Verdichtungsräume entgegenwirken (innerregionales Ausgleichskonzept) (Dietrichs, 1986, S. 220).

 

Entwicklungszentren versus

Zentrale Orte

„Das Konzept der Entwicklungsschwerpunkte ergänzt und erweitert das Zentrale-Orte-Konzept durch die Standortkonzentration von Wohn- und Arbeitsstätten. Da die zentralen Orte bereits vom theoretischen Ansatz her die originären Konzentrationspunkte für Einwohner sowie Betriebe und Einrichtungen des tertiären Wirtschaftssektors innerhalb der Siedlungsstruktur darstellen, liegt die Betonung bei dieser zusätzlichen Funktion auf der Standortkonzentration von Betrieben des sekundären Sektors in diesen Zentralorten. Dadurch soll die in der Beschränkung zentraler Orte auf die Versorgungsfunktion liegende Schwäche des Zentrale-Orte-Konzeptes überwunden werden...In der Regel dürften nur Oberzentren und allenfalls noch größere Mittelzentren mit den Zentren regionaler Arbeitsmärkte zusammenfallen...“ (Dietrichs, 1986, S. 71). Nach Auffassung des Bundes sollte wegen des begrenzten Entwicklungspotentials und des größtmöglichen Förderungseffektes nur eine geringe Anzahl von leistungsfähigen Ober- und Mittelzentren in strukturschwachen Räumen als Entwicklungszentren ausgebaut werden, die als Entwicklungszentren das System der Zentrale Orte überlagern. Der Bund wollte damit „gewährleisten, dass eine großräumig dezentralisierte Konzentration in der Siedlungsstruktur des Bundesgebietes erreicht wird“. Das Oberziel gleichwertiger Lebensbedingungen erfordere eine leistungsfähige Siedlungsstruktur. Das sollte sich auch im Fördermitteleinsatz niederschlagen. Die Länder sahen mehrheitlich darin eine Schwächung und einen Zentralitätsverlust der Grund- und Kleinzentren und einen raumordnerischen Rückzug aus der Fläche. Lit. Bruno Dietrichs: Konzeptionen und Instrumente der Raumplanung: Eine Systematisierung, Hannover, Vincentz, 1986, Veröffentlichungen der ARL, Band 89, 224f.

Großräumige (Vorranggebiete) versus intraregionale funktionsräumliche Arbeitsteilung (ausgeglichene Funktionsräume)

Großräumig funktionsräumliche Arbeitsteilung meint die zwischen Verdichtungsräumen und ländlichen Gebieten, intraregionale Arbeitsteilung ist ohne überregionale arbeitsteilige Bezüge.

Argumente pro großräumiger Arbeitsteilung: Vorrang- bzw. Freiraumfunktionen mit überregionaler Bedeutung sind so ungleich im Raum verteilt, dass sie sich nicht auf ein Regionenraster aufteilen lassen (Bsp. Wasserversorgungsgebiete und Erholungsgebiete), eine intraregionale Funktionenvielfalt ist daher nicht zweckmäßig und müsste außerdem auch den Siedlungsausbau im ländlichen Raum zu Lasten der Verdichtungsräume einschließen. Das hohe Naturraumpotential und die Umweltqualität der unbelasteten ländlichen Räume sollte nicht einer ausgeglichenen Industrialisierung geopfert werden. „Eine den Vorrangfunktionen entsprechend spezialisierte und damit häufig ausgedünnte Siedlungs- und Infrastruktur würde keine Strukturdefizite ... mehr aufweisen und die Raumordnungspolitik infolgedessen von ihren bisherigen Dezentralisierungsversuchen befreien.“ (Dietrichs, 1986, S. 238)

aktive versus passive Sanierung in Rückstandsgebieten

aktive Sanierung: Umlenkung sekundären und tertiären Investitionskapitals in Rückstandsgebiete (z.B. in Entwicklungszentren)

passive Sanierung: Unterlassen der Förderung in Rückstandsgebieten, Hinnehmen der Abwanderung suboptimal eingesetzter Erwerbsbevölkerung.

Passive Sanierung wird von der Raumordnung nur kleinräumig als vertretbar angesehen (Abwanderung aus Dörfern und kleinen Zentren), wenn in der betreffenden Rückstandsregion durch Förderung eines Entwicklungszentrums (mind. Ober- bzw. Mittelzentrum) zugleich ein Auffangpunkt für die sonst in die Verdichtungsräume abwandernde Erwerbsbevölkerung geschaffen wird (innerregionale Konzentration der stagnierenden oder schrumpfenden Regionsbevölkerung in Entwicklungszentren) (Dietrichs, 1986, S. 232f).

 

 

Disparitäten (Ungleichheiten): = „ungleiche Lebensbedingungen innerhalb eines genau definierten Raumes in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht (Arbeitsplätze, Dienstleistungen, Infrastruktur)…[< lat. disparatum "abgesondert, getrennt"; zu disparare]“,  wikipedia.

 

kleinräumige Disparitäten:

Stadt-Land-Gegensatz; auch bei Leitbildern DezKonz, aF, VorrangG nicht vermeidbar

großräumige Disparitäten:

weltweit: Zentrum-Peripherie-Gefälle, Europa: West-Ost-Gefälle, "Blaue Banane"; Deutschland: Süd-Nord-Gefälle, West-Ost-Gefälle; Ballungsraum/ländlicher Raum

 

 

Finanzausgleich zwischen den Ländern und den Bund (horizontal, vertikal)

 

Leitbild: gleichwertige Lebensverhältnis (Art. 72 GG), Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse (Art. 106 GG); Gleichheits-/Einheitlichkeits-/Solidar-Föderalismus (kein Konsolidierungsanreiz, sondern „Prämie auf Verarmung“, Nivellierung), sozialer Bundesstaat (Art. 20 GG) 

Gegenmodell: Subsidiarität (Hilfe zur Selbsthilfe), Eigenverantwortung, Wettbewerbsföderalismus, Fiskalföderalismus

 

Vorgeschaltete Stufen:

¨     Zerlegung der Einkommen- und der Körperschaftsteuer

¨     Umsatzsteuervorwegausgleich:

¨    vertikal: gem. § 106 Abs 3, Satz 4 und Abs. 4, Satz 1 GG: Drei Viertel der Umverteilungsmasse nach der Einwohnerzahl

¨    horizontal: gem. § 107 Abs. 1, Satz 4 GG: ein Viertel zur Anhebung des Durchschnitts steuerschwacher Länder bis auf 92 % (Bsp.: Sachsen-Anhalt: 34 %) (Ergänzungsanteile zur Verminderung besonders großer Unterschiede bei den Einnahmen, vgl. § 5 Maßstäbegesetz)

 

1.     Länderfinanzausgleich (horizontaler Finanzausgleich) (Art. 107 Abs. 1 u. 2 GG) zur Wahrung einheitlicher Lebensverhältnisse (Art. 72 Abs.2, Art. 106 Abs. 3 Nr. 2 GG). Ausgleich der Finanzkraft, so dass jedes Land mindestens 95 % des Bundesdurchschnitts aufweist. 35 % höhere Einwohnergewichtung der Stadtstaaten (Stadtstaatenprivileg). Volumen 16,3 Mrd. DM (2000).

 

2.     Ergänzungszuweisungen des Bundes (vertikaler Finanzausgleich) im Anschluss an den horizontalen Länderfinanzausgleich zur allgemeinen Deckung des dann noch bestehenden Finanzbedarfs, Ausgleich der Finanzkraft bis auf 99,5 % des Bundesdurchschnitts. Volumen 26,1 Mrd. DM (2000)

 

3.     Ausgleich für Sonderbelastungen Art. 106 Abs. 8 GG (Mehrausgaben/Mindereinnahmen) (Bsp. Bundeswehrgarnisonen): Empfänger: einzelne Länder und Gemeinden

 

4.     Gemeinschaftsaufgaben Art. 91a GG: Mitwirkung des Bundes bei für die Gesamtheit bedeutsamen Länderaufgaben, sofern zur Verbesserung der Lebensverhältnisse erforderlich:

1. Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken,

2. Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur,

3. Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes

 

5.     Finanzhilfen für bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden, die zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft oder zur Förderung wirtschaftlichen Wachstum erforderlich sind (Art. 104a Abs. 4 GG).

 

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Hilfen des Bundes für bestimmte Branchen und Personengruppen:

 

6.     Subventionen (Finanzhilfen, Steuervergünstigungen) zum Schutz bestimmter Wirtschaftszweige (Härten der Marktpreisbildung ausgleichen: Bsp. Steinkohlebeihilfe) oder zur Förderung gesellschaftspolitischer Ziele (Bsp. Eigentumsbildung: Eigenheimzulage)

 

7.     Soziale Leistungen: Zuschüsse an private Haushalte bzw. Personen zur wirtschaftlichen Sicherung: u.a. Wohngeld, Erziehungsgeld, Kindergeld, Jugendhilfe, Sozialhilfe, Bafög


 

Finanzausgleich: Art. 106 Abs. 3 GG: „Anspruch auf Deckung der notwendigen Ausgaben“; „Ausgleich der Deckungsbedürfnisse erzielen“, Art. 107 Abs. 3 GG: „unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgleichen“

 

 


Dynamik

Zentrale-Orte-Dynamik

 

Das Zentrale-Orte-System ist kein statisches Modell der Siedlungsstruktur, dass sich äußeren Einflüssen gegenüber neutral verhält. Aus den großen gesellschaftlichen Trends wie

 

·        steigendes Lohnniveau/Kaufkraft,

·        Individualisierung/Motorisierung,

·        (Preis-/Standort-)Wettbewerb:

-          Globalisierung/Rationalisierung (Senkung von Betriebskosten/Fertigungstiefen), Deregulierung;

-          Europäisierung/europäische Integration (Übergang zu europaweitem Wettbewerb auch in öffentlichen Bereichen der Daseinsvorsorge (z.B. Verkehr, Wasserversorgung, Krankenhäuser), Tertiärisierung; Digitalisierung (Internet)

·        demografischer Wandel: „weniger, älter, bunter“, u.a. Geburtendefizit, das nicht mehr durch Zuwanderung ausgeglichen wird, Alterung u.a. durch steigende Lebenserwartung, steigende Alterslast, Verhältnis Rentner/Erwerbsbevölkerung, steigender Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund)

 

folgen

 

·        Suburbanisierung, Ballung; Ost-West-Wanderung, Entwicklungsgefälle Süd-Nord, West-Ost innerhalb Deutschlands, Schrumpfung,

·        beständig sinkende Raumwiderstände, höhere Erreichbarkeiten durch Individualverkehr

·        Konzentrationsprozesse bei Dienstleistung und Einzelhandel,

·        Krise der öffentlichen Haushalte und des Sozialstaates; Privatisierung öffentlicher Aufgaben,

·        Ausdehnung von Versorgungsbereichen für soziale Infrastruktur wie Schulen und andere öffentliche Dienste sowie

·        Gemeindegebietsreformen,

 

die zu neuen Verflechtungsmustern zwischen den Städten und den zu versorgenden Gemeinden führen und Impulsgeber in der Raumentwicklung sind. Die Aufgabe der Raumordnung muss es sein, diesen Größensprung nachzuvollziehen und Zentrale Orte da zu benennen, wo eine Mantelbevölkerung vorhanden ist, die fähig ist, eine leistungsfähige soziale Infrastruktur zu tragen. Erst unter dieser Voraussetzung können Zentrale Orte ihre ordnende Rolle im Raum wahrnehmen und ökonomisch (wirtschaftliche Betriebsgrößen), ökologisch (Minimierung von Verkehr/Emissionen/Ressourcenverbrauch) und sozial (gleichmäßige Versorgung in der Fläche) die Forderung an eine nachhaltige Raumnutzung einlösen. Kleinzentren mit einer Mantelbevölkerung von 5.000 Einwohnern erfüllen diese Voraussetzungen regelmäßig nicht mehr. Heute ist eine Mindestbevölkerung von 10.000 Einwohnern für den Grundbedarf an sozialer Infrastruktur anzusetzen.

 

 

Beispiel Brandenburg

 

administrativ: 1995 gab es in Brandenburg 1700 Gemeinden. Nach Abschluss der Gemeindegebietsreform von 2003 verringerte sich die Zahl auf 436 Gemeinden, das heißt im Durchschnitt ist jede Gemeinde heute viermal so groß wie 1995. Außerhalb der Gemeindegrenze liegende Nahbereiche, in denen die umliegenden Dörfer versorgt wurden, sind jetzt überwiegend eingemeindet, d.h. als Zentrale Orte sind nicht mehr wie früher ganze Gemeinden anzusehen, sondern nur noch bestimmte Orte (Hauptorte) innerhalb dieser Gemeinden.

 

demografisch:  ein massiver Geburtenrückgang nach der Wende („Wendeknick“) sowie Zu- und Abwanderungen verändern den Bedarf an sozialer Infrastruktur gravierend, vor allem im Betreuungs- und Bildungsbereich: Krippen, Kitas, Horte, Grundschulen, Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien, Oberstufenzentren sind bereits bzw. werden in Zukunft zu einem Drittel (Grundschule) bis zur Hälfte geschlossen. Gesicherte Schulstandorte konzentrieren sich auf Zentrale Orte ab Grundzentren mit Teilfunktion Mittelzentren. Für die Schulnetzplanung wird zur Bestimmung ausreichend großer Schuleinzugsgebiete das Verhältnis eines Schülerjahrgangs zur Gesamtbevölkerung herangezogen. Die heute 15-Jährigen haben beispielsweise einen Anteil von 1,5 % an der Gesamtbevölkerung, während es beim Neugeborenen-Jahrgang von 2003 nur 0,7% sind. Das bedeutet, dass für eine Sekundarschule gleicher Größe (2-zügig, 20 Schüler je Klasse abzüglich Gymnasiasten und Schülern an Privatschulen) heute ein Einzugsgebiet mit 4.200 EW erforderlich ist, in Zukunft aber, wenn die Neugeborenen die Grundschule verlassen, erst mehr als doppelt so viel, nämlich 9.000 Einwohner, die Schule tragen würden (Mantelbevölkerung). Zurückgehende Einwohnerzahlen haben zugleich sinkende Steuereinnahmen und Ausgleichszahllungen des Landes zur Folge (Pro-Kopf-Bemessung).

 

finanzpolitisch: degressive Ausgestaltung Soli II ab 2008, Sparzwang verschärft sich weiter aufgrund Einwohnerrückgang (einwohnerabhängiger Länderfinanzausgleich).

 

gesellschaftlich (Motorisierung, Internet): Seit 1995 haben Motorisierung und der Zugang zum Internet die allgemeine Mobilität grundlegend verbessert. Bei der Motorisierung gibt es zudem ein ausgeprägtes Land-Stadt-Gefälle: In den ländlichen Gemeinden verfügen mehr Menschen über einen Pkw als in den Städten. So wuchs allein im Zeitraum von 1995-2000 in der Gemeinde Karstädt (Prignitz) an der Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern die Pkw-Dichte von 465 auf 554 Pkw je 1000 Einwohner, während sie in Berlin nur von 352 auf 362 Pkw je 1000 Einwohner anstieg. Dazu kommt, dass die Gruppe der älteren Frauen, die bisher mangels eines Führerscheins am stärksten auf den ÖPNV angewiesen war, in der PKW-Verfügbarkeit von Jahr zu Jahr aufgeholt hat. Mit dem Internet steht jetzt ein Kommunikationsmedium zur Verfügung, dass bisher zentral angesiedelte Dienstleistungen wie Einzelhandel und Behördendienste auch in die Fläche bringt („E-Commerce“, „Internethandel“; „E-Government“). Deutschland ist auf diesem Feld Vorreiter in Europa und könnte bis Ende dieses Jahrzehnts den Anteil des Internet-Umsatzes am Produktionswert auf 14,5 % wie in den USA steigern. Die elektronische Erfassung aller Verwaltungsvorschriften im Land Brandenburg (ursprünglicher Termin: Ende 2004) und E-Mail-Verbindungen zu Geschäftsbereichen und Ansprechpartnern der öffentlichen Verwaltung in Gemeinden, Kreisen und auf Landesebene verschafft den Bürgern einen orts- und zeitunabhängigen Zugang zur Verwaltung, so dass es in Zukunft heißen kann: „Die Daten der Verwaltung und des Bürgers reisen, nicht der Bürger“.  

 

raumordnerisch Suburbanisierung: Die nach der Wende auch in Ostdeutschland einsetzende und von der Motorisierung beförderte Stadtflucht in die Umlandgemeinden hat zu rapiden Bevölkerungsverlusten in der Kernstädte geführt und ist neben der Fernwanderung in die alten Bundesländer und dem Geburtenknick der dritte wesentliche Grund, warum Zentrale Orte ihre im LEP I geforderte Mindesteinwohnerzahl nicht erreicht haben.

 

verkehrlich (ÖPNV, Straßen):  Straßenneu, Straßenausbau und Ortsumgehungen haben die Reisezeiten sowohl im Individualverkehr als auch im ÖPNV verkürzt, der Aktionsradius des Einzelnen hat sich durch höhere Reisegeschwindigkeiten sowohl auf der Straße wie auf der Schiene vergrößert.  Zusammen mit der stark angewachsenen Motorisierung gerade in den ländlichen Gemeinden ergibt sich damit für den Verbraucher eine Wahlfreiheit für seine Versorgungswege, bisherige Einzugs- und Verflechtungsbereiche von Zentralen Orten verlieren stark an Bedeutung (Mehrfachorientierung der Verbraucher). Die noch im LEP I beklagte fehlende Versorgungsgerechtigkeit und das „zu weitmaschige Netz von Grundzentren“, das zur Einführung von Kleinzentren führte, können unter den jetzigen Mobilitätsbedingungen auf dem Lande nicht mehr handlungsleitend sein. Von den 153 Zentralen Orten, die im LEP I und den Regionalplänen festgelegt wurden, besitzen 44 Gemeinden kein Stadtrecht (1 Mittelzentrum, 14 Grundzentren, 29 Kleinzentren), d.h. es handelt sich um größere Gemeinden, die aber nach Siedlungsform und ihren kulturellen und wirtschaftlichen Verhältnissen keinen städtischen Charakter haben (vgl. § 11 Abs. 2 GO), bei denen also davon ausgegangen werden kann, dass sie nur bei einzelnen Funktionen eine Versorgungsaufgabe übernehmen konnten, ihnen aber wesentliche Ausstattungsmerkmale für die befriedigende ganzheitliche Versorgung der Nahbereiche fehlte. Nach dem derzeitigen Entwurf für den LEP ZOS werden nur noch 2 Gemeinden im engeren Verflechtungsraum (Schönefeld und  Neuenhagen) kein Stadtrecht haben.

 

wirtschaftlich (Einwohnerdichte; Mindestgröße von Einrichtungen) Sinkt die Einwohnerzahl, vergrößert sich der Einzugsbereich von Zentralorten, um die Mindestauslastung der öffentlichen Einrichtungen zu gewährleisten (Kitas, Schulen, Jugendfreizeitheime, Krankenhäuser u.a.). Verringert sich darüber hinaus der Anteil eines Schülerjahrgangs an der Gesamtbevölkerung (Wendeknick), sind ebenso größere Versorgungs- bzw. Einzugsbereiche zu bilden. Der Einzugsbereich einer Oberschule wird sich von durchschnittlich 88 auf 195 km² mehr als verdoppeln. Teilweise wurde durch Senkung von Größenstandards (Mindest-Zügigkeit, Mindest-Klassenfrequenz, „kleine Grundschule“ mit jahrgangsübergreifendem Unterricht gem. § 19 Abs. 4 Schulgesetz Land Brandenburg) versucht, die Schließung von Schulstandorten und infolgedessen die Vergrößerung von Einzugsbereichen zu verhindern. Zunehmend gerät dies in einen Zielkonflikt mit Bildungsstandards (Pisa-Schock): größere Lernerfolge sind in kürzeren Bildungszeiten zu vermitteln (Abitur nach 12 Jahren), trotzdem das zu vermittelnde Wissen stetig wächst. Ohne eine genügende Spezialisierung von Lehrkräften, die nur an größeren Schulen möglich ist, wird die notwendige Produktivitätssteigerung nicht möglich sein. Eine Senkung der Mindestgröße zur Vermeidung von Schulschließungen stellt genau diese Qualitätssteigerung in Frage.

 

Im Bereich der verbrauchernahen Versorgung war seit der Massenmotorisierung ab den 70er Jahren ein Rückzug der Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe aus der Fläche infolge betrieblicher Konzentrationsprozesse zu beobachten. Der Tante-Emma-Bedienungsladen konnte in den ländlichen Gebieten nicht mit dem Gemischtwarenladen zur Selbstbedienung mit durchschnittlich 60 m² und schließlich dem Discounter und Supermarkt mit 400-600 m² Verkaufsfläche konkurrieren (Gerhard Stiens und Doris Pick, Die Zentrale-Orte-Systeme der Bundesländer, RuR 5/6/1998). Das Auto begründete eine Wahlfreiheit im Raum, die der wirtschaftlichen Konzentration Vorschub leistete. Ein Blick über die Oder in das weniger stark motorisierte Polen (289 PKW/1.000 EW ggü. 541 PKW/1.000 EW in Deutschland) zeigt eine ungleich bessere Nahversorgung im ländlichen Raum.


 

 

Zentrale-Orte-Verbund: Um das kostenträchtige kulturelle Angebot bei Theatern und Orchestern für die Oberzentren Potsdam, Brandenburg/H und Frankfurt/Oder aufrecht zu erhalten, wurde 1999 ein Theater- und Orchesterverbund ins Leben gerufen. Neben den Vorführungen in ihren angestammten Spielstätten gastieren seitdem das Potsdamer Hans-Otto-Theater, das Brandenburger Musiktheater sowie das Frankfurter Sinfonieorchester jeweils in den anderen Oberzentren. Seit 2008 bietet auch das Staatstheater Cottbus auf vertraglicher Grundlage Musiktheaterproduktionen im Verbund an, ohne selbst Verbundmitglied zu sein.

 

Meldungen: MWFK Brandenburg, Paraphierung; Verhandlungen

 


 

Unter einem Cluster wird ein Produktionsnetzwerk von stark interdependenten Unternehmen (einschließlich spezialisierter Zulieferer) mit internationaler Orientierung in einem wachsenden Wirtschaftszweig verstanden, die in einer Wertschöpfungskette verbunden sind; das kann strategische Allianzen mit Universitäten, Forschungsinstituten, wissensbasierten Dienstleistungen, Brücken-Institutionen (Broker, Berater) und Kunden einschließen. Dagegen agieren auf den sog. Kompetenzfeldern eher regionale Unternehmen, die Netzwerke sind weniger stark ausgeprägt.